broscoag.ch – Warnung der BaFin

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Über die Webseite broscoag.ch wurden Anlegern nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) Festgeldanlagen offeriert.

Anleger, die Anlagen, insbesondere Festgelder über broscoag.ch getätigt haben, sollten rasch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Denn die BaFin warnt eindringlich vor Anlagen über broscoag.ch.

Warnhinweis der BaFin

Laut BaFin ist bietet nämlich die angegebene Betreibergesellschaft, die „Brosco Holding AG“, ohne ihre Genehmigung einen Abschluss von Festgeldverträgen an und es würden auch ohne ihre Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen offeriert und eine „Brosco Holding AG“ würde nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Weitere Anzeichen für mangelnde Seriosität

Es spricht bereits schon für eine mangelnde Seriosität, dass über broscoag.ch Anlegern in Deutschland Festgelder angeboten wurden, ohne dass eine Genehmigung der BaFin vorliegt.

Weitere Anzeichen für eine mangelnde Seriosität bzw. auch eine betrügerische Schädigung von Anlegern sind, dass die Webseite broscoag.ch nicht mehr erreichbar ist.

Auch handelt es sich bei der Angabe einer Firma „Brosco Holding AG“ auf der Webseite broscoag.ch als Betreibergesellschaft offenbar um einen Namens- bzw. Identitätsmissbrauch. Die Brosco Holding AG ist ein Bauunternehmen in der Schweiz, dessen Namen anscheinend missbräuchlich von den Verantwortlichen der broscoag.ch verwendet worden ist.

Möglichkeiten für Anleger der broscoag.ch

Wenn Anlegern in Deutschland Festgelder angeboten werden, bei denen eine unbedingte Rückzahlung versprochen wird, handelt es sich dabei um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG).

Wenn eine dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin nicht existiert und damit unerlaubt ein Bank bzw. Einlagengeschäft betrieben wird, kann dies für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch gegen die Betreibergesellschaft als auch deren verantwortliche Personen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen.

Wenn Anlegern zugesagte Zinszahlungen oder auch das eingezahlte Kapital für Festgeldanlagen nicht zurückerhalten, kommen auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung in Betracht.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät betroffene Anleger der broscoag.ch.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 18.04.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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