BU – Berufsunfähigkeit bei Depression und posttraumatischer Belastungsstörung

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Psychische Probleme – Schwierigkeit bei Feststellung der Berufsunfähigkeit

Die Feststellung von Depressionen und auch posttraumatischen Belastungsstörungen (abgekürzt PTBS) bereitet in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten.

Bei psychischen Erkrankungen spielen die Gutachten eine enorme Rolle. Nirgends ist auch die Bandbreite der Feststellungen größer. Das ist nachvollziehbar, weil sich eine körperliche Fehlfunktion viel einfacher feststellen lässt als eine psychische Erkrankung.

Bei einer psychischen Erkrankung kann sich der Gutachter im Wesentlichen nur an die Angaben des Versicherten selbst halten.

Beispielfall aus dem Kanzlei-Alltag: PTBS und Depression nach Überfall

Ein Beispiel aus dem Alltag der Kanzlei Dawood Rechtsanwälte:

Der Mandant wurde zunächst von uns nur im Rahmen einer Erstberatung beraten.

Der selbstständige Mandant wurde bei der Arbeit angegriffen, niedergeschlagen und ausgeraubt. Der Vorfall ereignete sich ca. vor einem Jahr. Die körperlichen Auswirkungen sind mittlerweile geheilt. Allerdings leidet der Mandant seither unter schweren Depressionen und an einer posttraumatischen Belastungsstörung (abgekürzt PTBS).

Der Versicherer hat ein Gutachten bei einer Fachärztin in Auftrag gegeben. Diese führte ein Gespräch mit dem Versicherten und hat durch eine Hilfsperson einige Tests durchgeführt. In dem Gutachten kam sie zu dem Ergebnis, dass eine Berufsunfähigkeit nicht gegeben sei. Der Versicherte würde simulieren.

Verwundert hat uns, dass die Gutachterin schrieb, der Versicherte hätte sich auf den Überfall vorbereiten können, weil er schon vorher bei seiner Arbeit verbal angegriffen wurde.  

Auch verwunderlich ist die Diskrepanz zwischen dem Gutachten und den behandelnden Ärzten.

Der Mandant wurde von drei Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie als schwer depressiv eingestuft. Bestätigt wurde auch eine posttraumatische Störung nach dem Ereignis.

In dem Beratungsgespräch haben wir dargestellt, wie aus unserer Sicht am ehesten noch außergerichtlich, also ohne Klage, ein Anerkenntnis bei der Versicherung erreicht werden kann.

Wir haben dem Mandanten angeboten, die behandelnden Ärzte anzuschreiben und um eine Stellungsnahmen zu dem Gutachten zu bitten.

Wir sehen in einem solchen Fall die einzige Chance, den Versicherer noch umzustimmen, über ärztliche Stellungnahmen. Grundsätzlich wird der Versicherer an einem Gutachten erstmal festhalten, das eine Berufsunfähigkeit des Versicherten ablehnt.

Unsere Strategie

Ein teures Gegengutachten macht aus unserer Sicht keinen Sinn. Es macht aber in einem solchen Fall durchaus Sinn, um eine kurze Stellungnahme zu bitten. Es kann durchaus sein, dass die behandelnden Fachärzte eindeutige Fehler in dem Gutachten identifizieren können.

Eine solche Stellungnahme wäre dann auch ohne Klage ein gutes Argument, den Versicherer noch zu einem Zugeständnis zu bewegen.

Der Mandant hat entschieden, erst einmal selbst sich Stellungnahmen der behandelnden Ärzte einzuholen.

Wir sind sehr gespannt, wie der Fall sich weiterentwickelt. Sollte der Versicherer aber weiterhin bei seiner Ablehnung bleiben, gibt es für ein Gerichtsverfahren durchaus gute Chancen. Entscheidend für den Erfolg des Verfahrens wird in erster Linie das Sachverständigengutachten sein.

Da werden im Gerichtsverfahren die Karten neu gemischt. Es wird ein neutraler Gutachter vom Gericht beauftragt werden.

Es kann gerade im psychischen Bereich durchaus sein, dass der gerichtliche Gutachter dann eine Berufsunfähigkeit bestätigt. Es ist nämlich statistisch nachgewiesen, dass im psychischen Bereich die Beurteilungen der gleichen Personen oft unterschiedlich ausfallen.

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Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die Berufsunfähigkeit. 

Unsere Kanzlei arbeitet seit über einem Jahrzehnt im Versicherungsrecht mit beeindruckenden Erfolgen bei vielen deutschen Oberlandesgerichten bis hin zum Bundesgerichtshof.

Eine erste Einschätzung übernehmen wir kostenlos und unverbindlich. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch.


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