Geblitzt - Bußgeldbescheid - Die wichtigsten Fragen und Antworten

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Sie wurden geblitzt? Sie haben ein Fahrverbot erhalten? Sie wurden von der Polizei angehalten? Oder Sie haben bereits einen Bußgeldbescheid erhalten? Hier erhalten Sie die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen:

 

  • Ich habe ein Fahrverbot erhalten, habe ich noch eine Chance den Führerschein doch zu behalten?

 

Bei einem Fahrverbot müssen Sie für einen oder bis zu 3 Monaten den Führerschein abgeben und dürfen in dieser Zeit nicht fahren, da Sie sich strafbar machen. Gegen dieses Verbot können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vorgehen, wenn Sie dringend auf den Führerschein angewiesen sind und der Verlust eine unzumutbare Härte darstellt (z.B. Jobverlust, drohende gesundheitliche Schäden etc.). Wann eine solche vorliegt hängt von dem individuellen Fall ab und bedarf einer ausführlichen Beratung durch einen Rechtsanwalt. Setzen Sie sich dazu mit uns in Verbindung und lassen Sie Ihren Fall prüfen.

 

 

  • Man erkennt mich kaum auf dem Foto

 

Anders als in anderen Ländern, gilt in Deutschland die Fahrerhaftung und nicht die Halterhaftung. In einem Ordnungswidrigkeitsverfahren muss die Behörde nachweisen, dass Sie der Fahrer zu dem Tatzeitpunkt waren und den vorgeworfenen Verstoß begingen. Dies fällt der Behörde schwer, wenn das Foto nicht eindeutig erkennen lässt wer der Fahrer oder die Fahrerin ist. Dazu verschickt die Behörde Anhörungsbögen an den Halter, der aufgefordert wird binnen einer Frist den Fahrer anzugeben. Auf dieses Schreiben können Sie reagieren, müssen es aber nicht. Es empfiehlt sich einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der Akteneinsicht fordert. Erst dadurch kann man realistisch abschätzen, wie hoch die Erfolgsaussichten sind, da sich in der Akte weitere Bilder befinden, die ggf. ein besseres Bild des Fahrers zeigen.

 

  • Sind die Messungen richtig verlaufen?

 

Diese Frage ist nicht ohne weiteres zu beantworten. Die eingesetzten Messgeräte sind auf einem hohen Standard und registrieren Fehler automatisch. Es handelt sich um ein standardisiertes Messverfahren und die Messung erfolgt nach der richtigen Einstellung durch den Messbeamten automatisch. Allerdings können immer wieder Fehler auftreten.

 

  • Was muss ich beachten, wenn ich einen Bußgeldbescheid bekommen habe?

 

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, haben Sie innerhalb von 14 Tagen Zeit Einspruch dagegen einzulegen. Danach ist dieses Recht verwirkt und der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig.

 

  • Verjährt mein Anspruch?

 

Ja, der Anspruch verjährt 3 Monate nach dem Tatzeitpunkt. Durch einen Anhörungsbogen wird die Verjährung unterbrochen und beginnt neu zu laufen. Zu beachten ist jedoch, dass die Verjährung nur für denjenigen unterbrochen wird, der in dem Anhörungsbogen aufgeführt wird. Nach einem Einspruch verjährt der Anspruch nach 6 Monaten, sofern in dieser Zeit keine Terminierung bei Gericht erfolgt. Der Anspruch verjährt jedoch endgültig nach 2 Jahren. 

 

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, die bisher noch nicht beantwortet wurden, so zögern Sie nicht diese zu stellen. Es lohnt sich gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen.


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