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Bei Gelb geblitzt: Wann ist ein Gelblichtverstoß ein Bußgeldtatbestand?

  • 4 Minuten Lesezeit
Bei Gelb geblitzt: Wann ist ein Gelblichtverstoß ein Bußgeldtatbestand?

Wenn die Ampel auf Gelb springt, treten viele Autofahrer noch einmal aufs Gaspedal, weil sie es eilig haben, oder sie bremsen nicht aus Sorge vor einem Auffahrunfall durch den nachfolgenden Verkehr. Wer bei Gelb über die Kreuzung rauscht, kann jedoch einen sogenannten Gelblichtverstoß begehen. Im Folgenden erfahren Sie, wie hoch das Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit ausfällt, wie Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen und wann Sie ausnahmsweise bei Gelb über die Ampel fahren dürfen. 

Die gelbe Ampelphase signalisiert dem Autofahrer, dass die Ampel in Kürze auf Rot umschaltet, und ordnet nach § 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO) an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten.“ Während der Gelbphase müssen Verkehrsteilnehmer ihr Fahrzeug also an der Ampel zum Stehen bringen, bevor sie auf Rot umschaltet. 

Bei Gelb geblitzt: Ist das möglich?

Ampelblitzer können so eingestellt werden, dass sie bereits bei Gelb auslösen. Tatsächlich sind solche Einstellungen jedoch höchst selten. Jedenfalls kann das bei Gelb gemachte Blitzerfoto nicht nachweisen, ob die Ampel bei Gelb überfahren werden durfte oder nicht.

Es ist wahrscheinlicher, dass Sie von der Polizei dabei beobachtet werden, wie Sie eine gelbe Ampel überfahren und die Ordnungshüter den Verstoß an Ort und Stelle ahnden. In den meisten Fällen zeigte die Ampel statt Gelb bereits Rot. Weitere Informationen zu diesem Verkehrsverstoß finden Sie im Ratgeber Rotlichtverstoß. Ampelblitzer können auch Tempoverstöße erfassen. Lesen Sie mehr zum Thema Geschwindigkeitsüberschreitung und erfahren Sie, welche Sanktionen drohen!

Bei Gelb geblitzt: Wie hoch ist das Bußgeld?

Tatbestand Bußgeld 
Obwohl eine gefahrlose Bremsung möglich gewesen wäre, wurde das Gelblicht nicht beachtet.10 Euro
Missachtung des Rotlichts in Verbindung mit dem Gelblicht (beim Anfahren). 15 Euro

Wer trotz einem gefahrlos möglichen Anhalten noch bei Gelb über eine Ampel fährt, dem droht laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro. Teurer wird es, wenn man bereits bei Gelb losfährt, bevor die Ampel auf Grün springt. Der „fliegende Start“ bei Rot-Gelb kostet 15 Euro.  

Das Überfahren einer gelben Ampel wirkt sich auch auf die Haftungsquote aus, wenn es zu einem Unfall kommt. Nach der Rechtsprechung haften Autofahrer, die eine Ampel während der Gelbphase passieren, zwischen 40 % (Landgericht Mainz, Urteil vom 18.12.2018, Az.: 6 S 36/18) und 70 % (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.05.2016, Az.: 6 U 13/16). Das Oberlandesgericht Hamm hat zudem entschieden, dass es nicht darauf ankommt, ob man beim Bremsen erst nach der Haltelinie, aber noch vor der Ampelanlage zum Stehen gekommen wäre. 

Fahren Sie dagegen auf ein vor Ihnen bei Gelb bremsendes Auto auf, weil Sie davon ausgegangen sind, dass es trotz Gelblicht weiterfährt, haften Sie als Verursacher des Auffahrunfalls in der Regel in vollem Umfang. Das gilt auch, wenn das vorausfahrende Fahrzeug erst nach der Haltelinie zum Stehen kommt (Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 07.05.2018, Az.: 14 U 60/18). 

Tipps zur Vermeidung von Gelblichtverstößen: 

  • Behalten Sie die Ampel im Auge und bremsen Sie rechtzeitig ab, wenn sie auf Gelb wechselt. 

  • Fahren Sie vorausschauend und achten Sie auf die Verkehrssituation. Fahren Sie bei hohem Verkehrsaufkommen oder unklarer Verkehrslage nicht in eine volle Kreuzung ein, sondern warten Sie vorsichtshalber an der Haltelinie. 

Wann ist das Überfahren einer gelben Ampel keine Ordnungswidrigkeit?

Im Straßenverkehr lässt es sich nicht immer vermeiden, eine gelbe Ampel zu überfahren. Können Sie an der Ampel nicht anhalten, ohne den nachfolgenden Verkehr zu gefährden, begehen Sie daher keinen Gelblichtverstoß. Sie dürfen also bei Gelb über die Ampel fahren, wenn ein gefahrloses Anhalten nicht möglich ist (z. B., weil ein anderes Fahrzeug Ihnen zu dicht aufgefahren ist und Sie bei starkem Bremsen einen Auffahrunfall befürchten). Mit starkem Bremsen ist eine Vollbremsung gemeint, die auch als Gefahrbremsung bezeichnet wird. Wer dagegen mit einer normalen Bremsung, die als Betriebsbremsung bezeichnet wird, bei Gelb hätte anhalten können, begeht regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit.

Gut zu wissen: Die Dauer der Gelbphase einer Ampel hängt von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab. Bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h ist die Ampel drei Sekunden lang gelb, bei 60 km/h vier Sekunden und bei 70 km/h fünf Sekunden.

Bußgeldbescheid wegen eines Gelblichtverstoßes: Einspruch einlegen

Wenn Sie die Geldbuße von 10 Euro beziehungsweise von 15 Euro nicht bezahlen, erhalten Sie von der Behörde einen Bußgeldbescheid. Sie haben das Recht, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss schriftlich und innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids bei der zuständigen Behörde eingehen. Wenn Sie Einspruch einlegen, prüft die Bußgeldbehörde Ihren Einspruch und die vorliegenden Beweise. Wird der Einspruch zurückgewiesen, wird der Fall vor Gericht verhandelt. Das Gericht entscheidet dann, ob der Bußgeldbescheid rechtmäßig erlassen wurde.  

Es gibt Möglichkeiten, sich gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Gelblichtverstoßes zu wehren: 

  • Sie können argumentieren, dass Sie nicht gefahrlos an der Ampel hätten anhalten können. Das müssen Sie allerdings nachweisen. Dafür können Sie zum Beispiel Zeugen benennen. Unter Umständen ist auch eine Dashcam-Aufnahme zum Beweis geeignet (OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.05.2016, Az.: 4 SS 543/15). 

  • Sie können vorbringen, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist. Beispielsweise kann der Bußgeldbescheid unvollständig sein oder falsche Angaben enthalten. Zum Beispiel können Sie beweisen, dass Sie zum angegebenen Zeitpunkt nicht mit dem Fahrzeug gefahren sind. 

anwalt.de-Empfehlung: Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erhalten und möchten dagegen vorgehen? Finden Sie jetzt den passenden Anwalt für Verkehrsrecht und lassen Sie sich schnellstmöglich helfen! 

Warum Sie mit diesem Problem zu einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht gehen sollten? Nur ein Anwalt kann Ihre Akte vollständig einsehen und auf dieser Grundlage den genauen Vorwurf gegen Sie prüfen. Er kann mögliche Messfehler aufdecken und den Bußgeldbescheid dadurch angreifen.  

(THH)

Foto(s): ©Fotolia/kamasigns, ©Pixabay/Manfred Richter

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