Bußgeldbescheid erhalten – was nun?

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Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann beachten Sie Folgendes: 

  • Anhörungsbogen

Vor Erlass des Bußgeldbescheides erhalten Sie die Gelegenheit zur Stellungnahme. In der Regel wird hierzu ein Anhörungsbogen verschickt, in dem die Umstände der Ordnungswidrigkeit näher beschrieben sind. Bei den Ausführungen des Betroffenen ist zwischen den Angaben zur Person und den Angaben zur Sache zu unterscheiden. Während es sich bei den erfragten Personendaten um sogenannte Pflichtangaben handelt, steht es Ihnen als Betroffenem frei, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Sie können sich auch durch ein Rechtsanwalt äußern. Es sollten allenfalls solche Ausführungen gemacht werden, die Sie entlasten. 

Sinnvollerweise sollten vor einer Äußerung zur Sache die Aufzeichnungen der Bußgeldstelle eingesehen und ausgewertet werden. Auch das kann ein Rechtsanwalt für Sie tun. 

Machen Sie indes von Ihrem Schweigerecht Gebrauch, so darf die Bußgeldstelle hieraus keine negativen Schlüsse ziehen. 

  • Bußgeldbescheid

Wenn Ihre Angaben im Anhörungsbogen nicht dazu führen, dass der Tatvorwurf fallen gelassen und das Verfahren eingestellt wird, erlässt die Behörde einen Bußgeldbescheid.

  • Einspruch

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb einer Frist von 2 Wochen Einspruch einlegen. Innerhalb dieser Frist muss der Einspruch bei der Bußgeldbehörde eingegangen sein.

Läuft die 2 Wochenfrist zur Einspruchseinlegung ohne dass ein Einspruch eingelegt wurde ab, so wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Die Geldbuße wird fällig.

  • Gerichtstermin

Sollte das Verfahren nicht nach dem eingelegten Einspruch eingestellt werden, bestimmt das Amtsgericht einen Termin zur Hauptverhandlung. Sofern das Gericht eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich hält, kann es durch Beschluss entscheiden, wenn der Betroffene und die Staatsanwaltschaft nicht widersprechen. 

Als Betroffener sind Sie grundsätzlich zur Anwesenheit verpflichtet. Bei der Hauptverhandlung versucht das Gericht, den zugrunde liegenden Sachverhalt vollständig aufzuklären. Es werden Beweismittel wie beispielsweise das Fotos eingesehen und Zeugen vernommen. 

  • Entscheidung durch Urteil

Das Amtsgericht entscheidet danach durch Urteil. Dieses Urteil kann nur unter sehr engen Voraussetzungen mit einer Rechtsbeschwerde angegriffen werden.


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