Veröffentlicht von:

Cannabis und Straßenverkehr: Was Sie als Fahrer im Jahr 2023 wissen müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Cannabis ist in vielen Ländern legal oder weitestgehend entkriminalisiert. Eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland erfolgte bisher noch nicht, ist allerdings in naher Zukunft zu erwarten. Umso wichtiger ist die Aufklärung zu Fragen rund um Cannabis-Konsum in Verbindung mit dem Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr.

Strafen bei Cannabis-Konsum am Steuer

Wer unter dem Einfluss von Cannabis Auto fährt riskiert die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Im Sinne des § 24a Abs. 2 StVG (Straßenverkehrsgesetz) i.V.m. dem jeweils geltenden Bußgeldkatalog erwartet den Betroffenen ein Bußgeld und ein Fahrverbot mit einer Dauer von 1- 3 Monaten.

Doch nicht nur der Konsum von Cannabis kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen, auch der Besitz von Cannabis kann zu einer Strafe führen. Nach § 29 BtMG (Betäubungsmittelgesetzes) kann auch der Besitz von geringen Mengen von Cannabis zur Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens führen.

Parallel zum oder spätestens nach dem Abschluss des Ordnungswidrigkeitenverfahrens leitet auch die zuständige Führerscheinbehörde / der Verkehrsbetrieb ein Überprüfungsverfahren ein. Bei einem ungünstigen Ausgang des Verfahrens erwartet den Betroffenen die Entziehung der Fahrerlaubnis nebst Festlegung einer Sperrzeit von mehreren Monaten, bevor eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann.

Ausnahmen von der Entziehung der Fahrerlaubnis

Maßgeblich ist zunächst der analytische Grenzwert von 1,0 ng/ml Blutserum, ab dem bereits die Vermutung einer Beeinträchtigung und damit verbundenen Fahrunsicherheit des Betroffenen angenommen wird. Die Gerichte bundesweit haben sich im Wesentlichen auf diesen empfohlenen Grenzwert geeinigt, wobei dieser Konsens durch das BVerfG (Bundesverfassungsgericht) gestützt wird. 

Weist der Betroffene eine höhere Blutkonzentration von THC als 1,0 ng/ml, wird ein zumindest gelegentlicher Cannabiskonsum auf diesen Wert zurückzuführen sein. So ordnet die zuständige Behörde in den meisten Fällen die Überprüfung der charakterlichen Eignung an, durch die Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens oder in bestimmten Fällen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. 

Ist die Konzentration unter dem genannten "Risikogrenzwert", dann ist ein wiederholter Konsum von THC noch nicht belegt. Der Betroffene kann zu seiner Entlastung eine Trennung von Konsum und Fahren i.S.v. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV grundsätzlich versuchen zu belegen. Gelingt der Nachweis des Trennungsvermögens, so kann die Entziehung der Fahrerlaubnis im Ergebnis abgewendet werden.  

Fazit

Durch die zu erwartende Legalisierung von THC ist eine Aufweichung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und verbundener Vorschriften nicht auszuschließen. 

Solange bleibt es bei den strengen Regelungen, die empfindliche Strafen bis hin zur Fahrerlaubnisentziehung für Gelegenheitskonsumenten und Dauerkonsumenten von THC-haltigen Substanzen vorsehen. 

Betroffenen ist stets anzuraten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren und dessen Unterstützung in Anspruch zu nehmen. 


Kontakt

Die Anwälte der mehrfach ausgezeichneten Rechtsanwaltskanzlei Posikow Kehren Rechtsanwälte Partnerschaft mbB sind u.a. auf das Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht spezialisiert. Partner der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Igor Posikow ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und konnte bereits hunderte von Mandanten bundesweit beraten und verteidigen.

Sie wurden mit THC im Blut am Steuer erwischt? Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch!

Weitere Information auf unserer Internetseite: www.posikow-kehren.de



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Igor Posikow

Beiträge zum Thema