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Rücktritt vom Autokauf: Rechtlicher Leitfaden für Verbraucher und Tipps vom Fachanwalt

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Der Pkw, "des Deutschen liebstes Kind", allerdings nur so lange, bis sich ein Mangel nach dem Kauf zeigt. In solchen Fällen ist es für Käufer wichtig zu wissen, unter welchen Umständen ein Rücktritt vom Autokauf möglich ist und wie die rechtlichen Rahmenbedingungen aussehen. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die wesentlichen Aspekte des Rücktritts vom Autokauf, einschließlich der rechtlichen Grundlagen und der Schritte, die im Falle eines Fahrzeugmangels zu beachten sind.

Rechtliche Grundlagen des Rücktritts

Der Rücktritt vom Autokauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gemäß § 437 Nr. 2 BGB hat der Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn das Fahrzeug einen Sachmangel aufweist. Ein Sachmangel liegt grob gesagt vor, wenn das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Eine wichtige Neuerung in der Gesetzeslage seit dem 01.01.2022 ist § 475d Abs. 1 Nr. 1 BGB, der besagt, dass bei einem Verbrauchsgüterkauf grundsätzlich keine Fristsetzung zur Nacherfüllung mehr erforderlich ist. Der Verbraucher kann nach Ablauf einer angemessenen Frist ohne Fristsetzung zurücktreten, wenn er den Unternehmer über den Mangel informiert und das Fahrzeug zur Nacherfüllung ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt hat. 

Dies wurde in einem Urteil des OLG Düsseldorf (Urteil vom 18.9.2023, I-23 U 55/23) bestätigt, in dem es um die Rückabwicklung eines Autokaufes ging.

Schritte bei einem Fahrzeugmangel

  1. Mangel feststellen: Der erste Schritt ist die Feststellung des Mangels am Fahrzeug und die entsprechende Beweissicherung. Es wird empfohlen, Fotos oder Videos von den möglichen Mangelursachen anzufertigen, sollten etwa ein Fehler im Display erscheinen oder eine Kontrollleuchte auf einen Fehler hindeuten. Auch die Verbringung in eine Werkstatt und die Einholung eines kurzen Berichtes sowie eines Kostenvoranschlags für die Reparatur des Mangels, sind Gold wert.
  2. Unterrichtung des Verkäufers: Der Käufer muss den Verkäufer über den Mangel informieren. Dies sollte idealerweise in Textform oder schriftlich erfolgen, um einen Nachweis zu haben. Eine E-Mail an den Verkäufer dürfte in der Regel genügen.
  3. Angemessene Frist abwarten: Nach der Unterrichtung des Verkäufers und dem Angebot das Fahrzeug an seinem Geschäftssitz zur Verfügung zu stellen, muss eine angemessene Frist verstrichen sein. Was als "angemessen" gilt, hängt von der Art des Mangels und der erforderlichen Reparatur ab. Eine Frist, die kürzer als zwei Wochen ist, ist in den meisten Gewährleistungsfällen unangemessen kurz. Obwohl nach der neuen Rechtslage eine Fristsetzung nicht mehr erforderlich ist, sollte der Käufer dennoch eine Frist zur Nacherfüllung setzen.  
  4. Rücktritt erklären: Ist der Mangel nicht behoben und die angemessene Frist verstrichen, kann der Käufer schriftlich vom Kaufvertrag zurücktreten.
  5. Rückabwicklung des Vertrages: Nach dem Rücktritt erfolgt die Rückabwicklung des Vertrages, bei der das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben wird.

Wichtige Hinweise

  • Gewährleistungsausschluss: Ein Ausschluss der Gewährleistung ist bei einem Verbrauchsgüterkauf im Sinne des § 474 Abs. 1 BGB nicht wirksam.
  • Fristsetzung: Eine zu kurze Fristsetzung kann eine angemessene Frist in Gang setzen. Ist die gesetzte Frist länger als die angemessene, gilt die gesetzte Frist.
  • Verbraucherschutz: Die Regelungen dienen dem Schutz des Verbrauchers und sollen sicherstellen, dass dieser nicht unangemessen lange auf die Nacherfüllung warten muss.

Fazit

Der Rücktritt vom Autokauf ist ein komplexes rechtliches Thema, das für Verbraucher von großer Bedeutung ist. Die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen und der korrekten Vorgehensweise ist entscheidend, um im Falle eines Fahrzeugmangels angemessen handeln zu können. 

Dieser Artikel bietet einen ersten Überblick und kann als Ausgangspunkt für weitere Recherchen oder die Konsultation eines Rechtsanwalts dienen.

Kontakt

Die Anwälte der mehrfach ausgezeichneten Rechtsanwaltskanzlei Posikow Kehren Rechtsanwälte Partnerschaft mbB sind u.a. auf das Autokaufrecht, das Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht spezialisiert. Partner der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Igor Posikow ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und konnte bereits Hunderte Mandanten bundesweit beraten und erfolgreich vertreten.

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