Capit Invest – Vorsicht unseriös

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Bei Anlagen über capitinvest.com sollten Anleger Vorsicht walten lassen.

Warnhinweis der BaFin 

Aktuell warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor Offerten der Capit Invest AG über diese Webseite.

Laut BaFin würden Anlegern Festgeldanlagen ohne Erlaubnis der Behörde angeboten. Auch würden ohne Erlaubnis auf der Homepage Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Auch sei das Unternehmen nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Angebot von Capit Invest

Über die Internetseite werden u. a. Festgeldanlagen offeriert. Dazu wird dargestellt, dass Festgeld eine gute Option für Anleger sei, die eine sichere und vorhersehbare Rendite suchen und nicht bereit sind, größere Risiken einzugehen.

Weiterhin wird damit geworben, dass Capit Invest 1980 gegründet worden sei und eine der größten und erfahrensten globalen Private Equity Firmen sei und man ein Team von Investmentexperten zusammengestellt habe, das sich auf Buyouts und Wachstumsinvestitionen konzentriert.

Tatsächlich ist nach unseren Recherchen zu der auf der Homepage angegebenen Handelsregisternummer im Handelsregister in der Schweiz eine Treuhand- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingetragen.

Auch Warnungen des Bundeskriminalamtes und von Landeskriminalämtern 

Neben der BaFin warnen auch seit geraumer Zeit Ermittlungsbehörden in Deutschland, wie Landeskriminalämter oder das BKA, Anleger, sehr vorsichtig bei Kapitalanlagen im Internet zu sein und eine sorgfältige Prüfung vorzunehmen, damit sie nicht auf einen Betrug reinfallen.

Optionen für Anleger der Capit Invest 

Das Angebot eines Festgeldes stelle ein Bank- bzw. Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) dar. Hierfür muss aber ein Anbieter über eine Erlaubnis der BaFin verfügen.

Eine derartige Genehmigung besteht aber laut BaFin nicht.

Wenn ohne Erlaubnis der BaFin Festgelder offeriert werden, kann sich für einen Anleger die Möglichkeit zur Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG ergeben.

Auch andere Ansprüche können in Betracht kommen, etwa dann, wenn bei Fälligkeit von Anlagen das Kapital nicht zurückgezahlt wird oder auch versprochene Zinszahlungen nicht erfolgen. Vor allem dann besteht für Anleger unseres Erachtens auch Handlungsbedarf.

Sichern Sie Schriftverkehr und Kontoauszüge über Einzahlungen, notieren Sie Namen von Beratern und Gesprächsinhalte.

Wenn Sie mit einer Anlage bei Capit Invest Probleme haben, können Sie sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die Anleger berät und unterstützt.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeit keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 22.01.2024


Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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