Conti Schiffsfonds MS Conti Alexandrit: Forderungsanmeldung nach § 10 KapMuG bis 21.04.2020 möglich

  • 1 Minuten Lesezeit

Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht ist ein Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) zu dem Schiffsfonds MS Conti Alexandrit anhängig. Der Musterkläger wurde bestimmt und wird von mir vertreten. Insgesamt führe ich damit 12 KapMuG-Verfahren wegen den von der Conti in den Jahren 2009 bis 2012 aufgelegten Bulker-Schiffsfonds.

Eine Forderungsanmeldung zur kostengünstigen Hemmung der Verjährung nach § 10 KapMuG kann noch bis zum 21.04.2020 vorgenommen werden.

Gegenstand des KapMuG-Verfahrens ist eine Fehlerhaftigkeit des Prospekts. Der Prospekt des Conti Schiffsfonds MS Conti Alexandrit wurde am 16.06.2020 aufgelegt. Daher läuft die zehnjährige absolute Höchstverjährungsfrist – beginnend mit Zeichnung der Beteiligung – ab Juni 2020 – je nach Zeichnungsdatum – ab.

Der Prospekt enthält keinen Hinweis auf die zum damaligen Zeitpunkt bereits vorliegende Überkapazität auf dem Bulker-Markt. Darüber hinaus enthält es nach meinem Vortrag flache Zahlen zum Kapazitätswachstum.

Durch das Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) besteht für Anleger, die bislang noch keine Klage eingereicht haben, die Möglichkeit, ohne weitergehendes Prozesskostenrisiko im Hinblick auf gegnerische Anwaltskosten und zu – im Vergleich zu einer Klage – günstigeren eigenen Anwaltskosten sowie günstigeren Gerichtskosten, die Verjährung für die Schadensersatzforderung gegen die Gründungsgesellschafter, wegen der fehlenden Aufklärung über die vorhandenen Prospektfehler, zu hemmen. Diese Möglichkeit der Forderungsanmeldung nach § 10 KapMuG besteht bis zum 21.04.2020. Die Forderungsanmeldung muss durch einen Anwalt vorgenommen werden. Gerne melde ich Ihre Forderung an.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel

Beiträge zum Thema