Conti Schiffsfonds MS Conti Amethyst: Forderungsanmeldung nach § 10 KapMuG bis 21.04.2020 möglich

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Wegen Prospektfehler im Prospekt des Conti Schiffsfonds MS Conti Amethyst aus dem Jahr 2010 ist vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht ein Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) von Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel aus Berlin anhängig.

Gegenstand des KapMuG-Verfahrens sind Prospektfehler wegen einer falschen Darstellung der Markterwartungen. Die Conti hat in dem Zeitraum 2009 bis 2012 insgesamt dreizehn Bulker-Fonds aufgelegt, zu zwölf dieser Fonds sind von Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel Kapitalanlegermusterverfahren anhängig gemacht worden. In allen diesen Verfahren geht es im Wesentlichen um die Tatsache, dass in den Prospekten die sich seit Mitte 2009 erkennbar abzeichnende, und ab dem Jahr 2010 deutlich vorhandene, Überkapazität auf dem Bulker-Markt nicht angesprochen wird.  Alleine im Jahr 2010 wuchs die Bulker-Flotte insgesamt um 17 %. Der Emissionsprospekt vermittelt den falschen Eindruck das Kapazitätswachstum liege bei nur 9,3 % p.a., obwohl im Segment der Supramax-Bulker mit einem Wachstum von 32,2 % p.a. bis 2013 zu rechnen war.

Die MS Conti Amethyst wurde von dem Fonds zu einem Preis von 39,9 Mio. USD erworben. Sie wurde schließlich im Januar 2017 zu einem Preis von 9,25 USD an die Nautical Bulk Shipping 12 Limited auf den Bahamas verkauft, deren Geschäftsführer gleichzeitig auch bei einigen Conti-Gesellschaften Geschäftsführer war. Wegen dieser Vorgänge im Rahmen des Verkaufes stellt sich darüber hinaus die Frage der Haftung der Geschäftsführung.

Für Anleger, die den vollständigen Verlust ihres Anlagekapitals nach dem Verkauf des Schiffes nicht hinnehmen möchten, besteht aktuell die Möglichkeit, Schadenersatz wegen einer fehlenden Aufklärung über die Prospektfehler von den Gründungsgesellschaftern zu verlangen.

Durch das Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) können Anleger, die bislang noch keine Klage eingereicht haben, die Verjährung ihrer Schadenersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter durch eine Forderungsanmeldung nach § 10 KapMuG kostengünstig hemmen. Die Anmeldung ist bis 21.04.2020 möglich. Ich berate Sie hierzu gerne.



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