Corona-Krise und Wohnungsbesichtigung

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Die Rechte des Vermieters sind eingeschränkt!

Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter nach vorheriger Ankündigung beim Mieter ein Besichtigungsrecht zu der von ihm vermieteten Wohnung hat. Dies ist üblicherweise auch in den Mietverträgen ausdrücklich so vereinbart. Der Vermieter kann also jederzeit von seinem Besichtigungsrecht Gebrauch machen, wenn er hierzu ein berechtigtes Interesse hat.

Gilt dies auch während der Corona-Pandemie?

Nein!

Die aktuelle Corona-Krise wird durch entsprechende Kontaktsperren beherrscht, die wiederum durch behördliche Anordnungen und Gesetze vorgegeben werden. Danach sind Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolutes Minimum zu beschränken. 

Dies gilt ebenso bei einer Wohnungsbesichtigung, die der Vermieter durchführen möchte. Aufgrund der aktuellen Lage kann der Vermieter nicht jederzeit von seinem Besichtigungsrecht Gebrauch machen.

Rechtstipp und Praxishinweis

Der Vermieter hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Wohnungsbesichtigung mit einem virtuellen Rundgang durchzuführen. Der Vermieter sollte sich daher mit dem Mieter darauf einigen, dass die Wohnungsbesichtigung durch eine Videokonferenz oder Ähnliches erfolgt. Auch hierbei hat der Mieter das Recht und die Möglichkeit, eine entsprechende vorherige Ankündigungsfrist zu erhalten. 

Auch bei der Durchführung einer Wohnungsbesichtigung auf virtuellem Weg hat der Vermieter nicht das Recht, ohne vorherige Ankündigung und unter Zwang Einblicke in die Wohnung zu erhalten. Die Parteien sollten sich daher auf einen entsprechenden Besichtigungstermin einvernehmlich verständigen.

Aber Achtung: kleine Ausnahme!

Sofern es sich um eine Besichtigung handelt, die zwingend notwendig ist, hat der Vermieter auch während der Corona-Zeit das Recht, die Wohnung zu besichtigen. Hierbei muss es sich jedoch um außerordentlich dringliche Gründe (zum Beispiel bei Wasserschäden oder Brand) handeln und nicht etwa nur Kaufinteresse eines Interessenten.

Finn Streich

Rechtsanwalt

Streich & Kollegen Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB


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