Der Schufa-Eintrag

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Sie möchten einen Handyvertrag oder einen Leasingvertrag für ein neues Auto abschließen? Bei nahezu allen Vertragsabschlüssen ist die Einwilligung in eine Bonitätsprüfung durch die Schufa nötig.

SCHUFA Eintrag: Was bedeutet das für mich?

Bei der SCHUFA, die eigentlich SCHUFA Holding AG heißt, handelt es sich um eine Auskunftei. Die SCHUFA sammelt Daten von Bankkonten, sowohl der Privat- als auch der geschäftlichen Konten. Die SCHUFA gehört zu fast 90 % verschiedener Banken.

Der Zweck der SCHUFA ist einfach erklärt:

Will eine Bank einem Kunden Geld leihen, reicht gewöhnlich ein kurzer Blick in die Datenbank der SCHUFA aus, um feststellen zu können, wie dessen Zahlungsverhalten ist. Aus diesen Daten lässt sich ableiten, wie viele Kredite und Kreditanfragen für diesen Kunden getätigt wurden. Ferner leitet die SCHUFA aus diesen Informationen die Bonitätseinstufung (=Score) ab, die die Kunden der Schufa für ihre Entscheidungen benötigen, wie z.B. beim Abschluss von Handyverträgen.

Zu negativen Schufa–Einträgen kommt es, wenn z.B. trotz Hinweis auf einen Schufa-Eintrag nach zwei Mahnungen nicht bezahlt wird. Die Folge hiervon ist, dass man häufig (z.B. bei Ratenzahlungsverträgen, Leasingverträgen etc.) als nicht mehr kreditwürdig eingestuft wird.

Daher ist das Interesse an einer Löschung der Einträge groß:

Als ersten Schritt sollte man von der Schufa eine Auskunft über die gespeicherten Daten fordern. Liegt diese vor, muss man sich bei Falscheinträgen an die Schufa selbst wenden.

Handelt es sich um beglichene oder verjährte Forderungen, ist der Gläubiger oder das Inkassounternehmen der richtige Ansprechpartner, der eine entsprechende Mitteilung an die Schufa sendet. Wenn parallel hierzu auch immer die Schufa informiert wird,  ist dies eine zusätzliche Sicherheit.

Soweit Forderungen tatsächlich noch offen sind, kommt eine Löschung regelmäßig nicht in Frage.


Rechtsanwalt Finn Streich


Streich & Kollegen
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

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Foto(s): @pixabay.com


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