Coronavirus: Hinweise und Hilfestellungen für betroffene Unternehmen

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Das Wichtigste vorab: Bleiben Sie gesund!

Daneben gilt es aber, Unternehmen am Leben zu erhalten, die derzeit immense Umsatzeinbrüche durch die Corona-Krise erleiden. Was aktuell passiert, kann man in seiner Tragweite tatsächlich noch gar nicht abschätzen. Was heißt das aber nun konkret für Ihr Unternehmen?

Derzeit erhalten meine Kollegen und ich zahlreiche Anfragen von Unternehmern, die nicht wissen, wie sie am besten auf die Krise reagieren können und sollen. Wir haben uns daher dazu entschlossen, die wichtigsten, immer wiederkehrenden Fragen aufzuführen und zu beantworten.

  1. Laut behördlicher Anordnung muss ich meinen Betrieb schließen. Erhalte ich hierfür eine Entschädigung?
  2. Kann ich Kurzarbeitergeld beantragen? Was muss ich dabei beachten?
  3. Hilft mir das Kurzarbeitergeld, wenn ich mit meinem Unternehmen durch die Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten gelange?
  4. Die Umsätze brechen seit Ausbruch der Corona-Krise komplett ein. Ich kann jetzt schon absehen, dass mein Unternehmen Ende des Monats März zahlungsunfähig sein wird. Was kann ich machen, um mein Unternehmen zu retten?
  5. Welche zusätzlichen Möglichkeiten habe ich, die Finanzierung meines Geschäftsbetriebes auch für die Zukunft zu sichern?
  6. Wie schnell kann ich mit der Auszahlung von Krediten rechnen?
  7. Laut der Liquiditätsplanung ist mein Unternehmen – verursacht durch die Corona-Krise -zahlungsunfähig. Bin ich gezwungen, einen Insolvenzantrag zu stellen?
  8. Was mache ich, wenn die Liquiditätshilfen zu spät kommen oder das Unternehmen mangels liquider Mittel beim Kurzarbeitergeld nicht in Vorleistung gehen kann?

Einige Antworten finden Sie hie

www.hoffmannliebs.de

Kontaktieren Sie mich gern, um die beste Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.


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