Coronavirus: Warum die Kurzarbeit zur Falle werden kann

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Die Kurzarbeit als rettender Anker: Am Anfang der Coronakrise dachten das viele. Heute wird klar: Die Kurzarbeit kann zur Falle werden – für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer! Mit welchen Gefahren man bei der Kurzarbeit rechnen muss, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

1.) Falle für Arbeitgeber

Arbeitgeber, die eine Kurzarbeit beantragen, bekommen sie während der Coronakrise relativ unproblematisch bewilligt – sofern die Voraussetzungen für die Kurzarbeit basierend auf den Angaben des Arbeitgebers vorliegen.

Nun ist es oft so, dass die Beschäftigungsmöglichkeiten beim Arbeitgeber in Wirklichkeit nicht weggefallen sind. Arbeitnehmer berichten mir oft, dass sie und ihre Kollegen im Betrieb trotz Kurzarbeit Überstunden leisten müssen. Solche und andere Beispiele sprechen meiner Meinung nach dafür, dass die Voraussetzungen der Kurzarbeit entgegen der Angaben in den Anträgen vielerorts nicht erfüllt waren.

Daher: Arbeitgeber, die aufgrund falscher Angaben zur Kurzarbeit gelangt sind, machen sich unter Umständen strafbar. Und: Wirkt der Arbeitnehmer dabei mit, kommt eine Beihilfe und gegebenenfalls sogar eine Mittäterschaft des Arbeitnehmers in Frage.

Mehr noch: Kommt die Sache ans Licht, kann der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber im Fall einer unberechtigten Kurzarbeit regelmäßig den vollen Lohn beziehungsweise die Gehaltsdifferenz nachfordern.

2.) Falle für Arbeitnehmer

Hier wartet aber auch schon die Falle für Arbeitnehmer: Die meisten Arbeitsverträge enthalten Ausschlussklauseln. Sie legen fest, dass der Arbeitnehmer Gehaltsansprüche nur innerhalb einer kurzen Frist geltend machen darf, meist drei oder vier Monate; die meisten Arbeitnehmer können nur ihr Gehalt der letzten drei oder vier Monate einfordern.

In diesem Fall schnappt die Kurzarbeiter-Falle mitunter auf Arbeitgeberseite zu: Hat der Arbeitgeber bei dem Antrag auf Kurzarbeit falsche Angaben gemacht, die ihm eine Strafbarkeit einbringen könnten, wird er gegebenenfalls bereit sein (müssen), mehr nachzuzahlen, als das, was er aufgrund der Ausschlussklauseln eigentlich zahlen müsste.

Deshalb: Man sollte die Kurzarbeit nicht als gnädige Subvention des Staates missverstehen! Für die Kurzarbeit gelten enge Voraussetzungen, die im Übrigen vorliegen müssen, damit dem Antrag entsprochen werden kann. Manch ein Arbeitgeber wird voraussichtlich Schwierigkeiten bekommen, falls hier behördlicherseits nachgeprüft wird – oder ein gekündigter Arbeitnehmer damit droht, den Behörden Tipps zu geben, wie der Arbeitgeber seinen Betrieb während der Kurzarbeit geführt hat.

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