CTIH wehrt erneut Klagen gegen die Neustrukturierung der ThomasLloyd Group (TLG) ab

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Nach dem zuletzt das Thüringer Oberlandesgericht feststellte, dass das Angebot der CT Infrastructure Holding ltd. (CTIH) anlässlich der Neustrukturiering der TLG zur Rücknahme der Kündigung rechtens war, konnte die CTIH weitere gerichtliche Erfolge verzeichnen.

So entschied kürzlich das Landgericht Görlitz zugunsten der CTIH in einer Rechtssache, bei der der Anleger versuchte hatte, sich durch außerordentliche Kündigung wegen Durchführung der Neustrukturierung im Dezember 2020 von seiner Beteiligung zu lösen. Das Gericht stellt kurz und knapp fest, dass die Klage unbegründet sei, weil die außerordentliche Kündigung unwirksam sei. Denn die Kündigung wurde erst 21 Monate nach der Durchführung der Umwandlung erklärt, so dass dem Anleger die Fortsetzung des Beteiligungsverhältnisses, ohne dass es dafür einer weiteren Begründung bedürfe, zugemutet werden könne. Diesselbe Ansicht hatten in der Vergangenheit bereits andere Gerichte vertreten.

In einer anderen Angelegenheit äußerte das Landgericht Saarbrücken dagegen bereits ernstliche Zweifel, dass die Klage eines ehemaligen Genussrechtsinhabers überhaupt zulässig ist und wies den Kläger auf diesen Umstand hin. Darauf hin nahm der Kläger zur Vermeidung eines Prozessurteils  und den damit verbundenen unnötigen Kosten seine Klage zurück.

Die Rechtsanwälte Dr. Matthias Gündel und Jan Barufke von GK-law.de haben die Interessen der CTIH in den beiden Genussrechts-Streitigkeiten erfolgreich vertreten. Das Urteil des Landgerichts Görlitz ist noch nicht rechtskräftig.


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