Thomas Lloyd: früher erster Termin im August und weitere Klagen

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Die erste Klage gegen CT Infrastructure Holding Ltd. wird Ende August vor dem Landgericht Wiesbaden verhandelt.

Früher erster Termin vor dem Landgericht Wiesbaden

Das Landgericht Wiesbaden hat in der Klage eines Anlegers der ehemaligen Thomas Lloyd Investments GmbH aus Wien (Österreich), welche mittlerweile nach England auf die CT Infrastructure Holding Ltd. verschmolzen worden ist, eine Ladung zum frühen ersten Termin für Ende August zugestellt. 

Das Gericht scheint das Verfahren hier somit zeitnah verhandeln und vielleicht sogar noch vor dem nun bereits mehrfach verschobenen Brexit entscheiden zu wollen.

Weitere Klagen eingereicht

Zudem wurden zwei weitere Klagen gegen die CT Infrastructure Holding Ltd. vor dem Landgericht Aachen und dem Landgericht Dortmund eingereicht.

Die Klage vor dem Landgericht Aachen betrifft zwei Anlageverträge bei der DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH, wo in eine atypisch stille Beteiligung investiert worden war. 

Die Klage vor dem Landgericht Dortmund betrifft eine Investition in vinkulierte Namens-Genussrechte bei der DKM Vermögensverwaltung AG vom Typ DKM Global Opportunities Fund D.

Deckungszusagen für weitere vier Klagen für weitere Anleger der Anlegergemeinschaft Thomas Lloyd liegen bei der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin bereits vor. Die Klagen werden innerhalb der kommenden Wochen ausgefertigt und ebenfalls an die zuständigen Gericht zur Versendung gebracht werden.

Handlungsempfehlung

Anleger, die noch keine anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen haben, können sich von den Experten der Kanzlei AdvoAdvice über das weitere Vorgehen und ihre Handlungsmöglichkeiten beraten lassen.

AdvoAdvice konnte bereits mehreren Anlegern, die ihr Beteiligungen bei der Thomas Lloyd zum Jahresende 2016 wirksam gekündigt hatten, zu einer Auszahlung nebst Zinsen verhelfen. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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