Darf der Arbeitgeber während der Kurzarbeit kündigen?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Viele denken, dass die Kurzarbeit Arbeitnehmer vor einer Kündigung schützt. Nur: Stimmt das? Sind Kündigungen während der Kurzarbeit wirklich verboten? Antworten hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Wenn ich mit nur einem Wort auf diese Fragen antworten müsste, wäre die Antwort: Nein! Pauschal schützt die Kurzarbeit Arbeitnehmer nicht vor einer Kündigung. Wahr ist aber auch, dass die Kurzarbeit die Kündigung aufgrund eines bestimmten Kündigungsgrundes tatsächlich, unter Umständen sogar deutlich, erschwert.

Der Reihe nach: Wer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt, weil er am Arbeitsplatz stiehlt, Kollegen beleidigt oder belästigt, beim Arbeitszeitkonto oder bei der Abrechnung der Dienstreise schummelt, muss auch während der Kurzarbeit mit einer verhaltensbedingten Kündigung rechnen. An den Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung ändert die Kurzarbeit nichts. Das gleiche gilt für die personenbedingte Kündigung: Wer wegen einer schweren Krankheit auf Dauer arbeitsunfähig ist, darf auch während der Kurzarbeit regelmäßig aus personenbedingten Gründen gekündigt werden.

Allenfalls schränkt die Kurzarbeit den Arbeitgeber in seinen Möglichkeiten ein, betriebsbedingt zu kündigen. Denn: Arbeitgeber stellen auf Kurzarbeit gerade mit dem Argument um, dass der Arbeitsplatz für eine bestimmte Zeit wegfällt – und dann aber wieder gebraucht wird. Damit gibt der Arbeitgeber zu, dass seiner Meinung nach, nach einer Übergangsphase wieder Bedarf besteht für die in Kurzarbeit geschickten Arbeitnehmer. So steht die Kurzarbeit im Widerspruch zur betriebsbedingten Kündigung, die damit begründet wird, dass der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers dauerhaft wegfällt.

Trotzdem ist die betriebsbedingte Kündigung während der Kurzarbeit nicht per se untersagt. Nur: Der Arbeitgeber muss es gut begründen, warum der Arbeitsplatz seines gekündigten Mitarbeiters jetzt doch dauerhaft wegfällt – anders, als er das vor kurzem in seinem Antrag auf Kurzarbeit dargestellt hatte. Unmöglich ist das nicht, denn unternehmerische Prognosen können sich ändern.

Allerdings sind die Hürden für eine betriebsbedingte Kündigung während der Kurzarbeit (noch) höher, als sonst. Und die Chancen des Arbeitnehmers stehen regelmäßig sehr gut, solche Kündigungen mit einer Kündigungsschutzklage ungeschehen zu machen, oder sich zumindest eine hohe Abfindung zu sichern.

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