Darf der Arbeitnehmer Homeoffice wegen hoher Energiekosten ablehnen? (Tipps für Arbeitgeber)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Das Bundesarbeitsministerium plant ein neues Corona-Maßnahmenpaket, das ab 01.10.2022 in Kraft treten soll. Demnach wird der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern, falls möglich, wohl Homeoffice anbieten müssen. Arbeitnehmer dürfen das Homeoffice zwar verweigern, das allerdings nur, wenn sie dafür einen vernünftigen, nachvollziehbaren, Grund vorweisen.

Wird die Sorge vor zu hohen Heizkosten einen solchen, nachvollziehbaren, Grund darstellen können, der den Arbeitnehmer dazu berechtigt, das Homeoffice zu verweigern? Dazu der Kündigungsexperte Anwalt Bredereck:

Die Gründe, die den Arbeitnehmer zur Ablehnung des Homeoffice berechtigen, werden wie in der Vergangenheit weit auszulegen sein. Im Grunde wird jeder vernünftige Grund dazu ausreichen, beispielsweise dass in der Wohnung des Arbeitnehmers nicht genug Platz ist, oder dass der Arbeitnehmer den betrieblichen Datenschutz nicht gewährleisten kann.

Verglichen damit würde es meiner Meinung nach erst einmal nicht unvernünftig klingen, wenn der Arbeitnehmer seine voraussichtlich deutlich gesteigerten Energiekosten als Begründung für die Ablehnung des Homeoffice vorbringt.

Dem könnte man allerdings entgegenhalten, dass der Arbeitnehmer in gewisser Weise staatlicherseits für erwartete Zusatzkosten entschädigt wird. Zum einen profitiert der Arbeitnehmer vom Energiezuschuss, und er wird bis zu insgesamt 600 € steuerlich aufgrund der Homeofficepauschale geltend machen können.

Aus meiner Sicht ist es aber fraglich, ob das allein ausreicht, den Arbeitnehmer doch zum Homeoffice verpflichten zu können.

Der Energiezuschuss soll nämlich allen Berechtigten unabhängig von der Nutzungsintensität ihrer Wohnungen zugute kommen; sie steht in keinem Zusammenhang zu Homeoffice-bezogenen Energiekosten.

Und die Homeofficepauschale ist ebenfalls nicht für die Entlastung von gestiegenen Energiekosten im Winter vorgesehen: Arbeitnehmer, die im Sommer ins Homeoffice gegangen sind, haben dieselbe Pauschale absetzen können.

Hat der Arbeitgeber ein hohes Interesse daran, dass seine Mitarbeiter ins Homeoffice gehen, rate ich grundsätzlich dazu, dass er mit ihnen ins Gespräch geht und mit ihnen eine Lösung findet.

Diese kann in einer, wohl normal zu versteuernden, Sonderzahlung liegen, mit der die erwarteten zusätzlichen Kosten für Heizung und Strom abgefedert werden.

Unter Umständen könnte sich der Arbeitgeber auch die gestiegenen Energiekosten vom Arbeitnehmer nachweisen lassen, und ihn dementsprechend entschädigen.

Letzteres müsste man vorab mit einem Steuerberater abklären. Eine solche Lösung wäre allerdings meiner Meinung nach wohl nicht praxistauglich, da man den durch das Homeoffice erhöhten Energiebedarf kaum präzise wird berechnen können.

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