Darf die/der Pferdepensionsbetreiber:in die "Stallmiete" im Rahmen des Pferdeeinstellungsvertrages jederzeit erhöhen?

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Verwahrungsvertrag oder Mietvertrag?

Ein Pferdeeinstellungsvertrag wird von der Rechtsprechung meist als Verwahrungsvertrag gem. § 688 BGB angesehen und gerade nicht als Mietvertrag. Dies insbesondere dann, wenn nicht nur eine Unterstellmöglichkeit für das Pferd zur Verfügung gestellt wird, sondern darüber hinaus noch weitere Obhutspflichten von der/dem Pferdepensionsbetreiber:in übernommen werden (vgl. u.a. OLG Oldenburg, Urt. v. 04.01.2011 - 12 U 91/10; AG Düsseldorf, Urt. v. 19.02.2004 - 27 C 9755/03). Die gängigen Bezeichnungen "Stallmiete" oder "Boxenmiete" sind insoweit etwas irreführend.


Grundsätzlich sind die Vereinbarungen, auch die bzgl. des vereinbarten Entgeltes, bindend, sodass dem Grunde nach nicht beliebig erhöht werden kann. 


Wie und ist die Erhöhung möglich?


Allerdings steht es der/dem Pferdepensionsbetreiber:in frei, den bestehenden Vertrag unter Einhaltung der vertraglichen Fristen zu kündigen. Für diesen Fall endet der Vertrag zum Ablauf der Kündigungsfrist und die/der Einstaller:in muss ihr/sein Pferd in einem anderen Stall unterbringen. Alternativ kann aber auch ein neuer Vertrag zu neuen Bedingungen (höhere Stallmiete) vereinbart werden. Dafür muss die/der Einstaller:in das Angebot der/des 

Pferdepensionsbetreiber:in mit den neuen Bedingungen annehmen.


Gibt der Vertrag Anhaltspunkte für die Möglichkeiten der Erhöhung?


Das vorstehende gilt jedenfalls dann, wenn keine Preisanpassungsklausel im Vertrag enthalten ist. Für den Fall, dass im Vertrag die Möglichkeit der Erhöhung vorgesehen ist, muss die ausgesprochene Erhöhung den vertraglichen Voraussetzungen entsprechen. Häufig wird vereinbart, dass die Erhöhung lediglich um einen bestimmten Prozentsatz in bestimmten Zeiträumen erfolgen darf. Daran ist die/der Pferdepensionsbetreiber selbstverständlich ebenfalls gebunden.


Im Ergebnis können Pferdebesitzer:innen die Erhöhung also meist nur durch einen Stallwechsel umgehen.

Foto(s): Jana Niederhäuser

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