Darf mein Vermieter einen Zweitschlüssel für meine Wohnung behalten?

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Fakten

Viele Vermieter behalten einen Ersatzschlüssel für ihre vermietete(n) Wohnung(en) ein. Das verschafft ihnen das Gefühl von Sicherheit, im Ernstfall den Zutritt zur eigenen Immobilie haben zu können. Dass sie das nicht dürfen, wissen sie entweder nicht oder ignorieren diese Tatsache schlichtweg.

Das Hausrecht

Bei einem bestehenden Mietverhältnis hat der Mieter das alleinige Hausrecht und darf sämtliche vorhandenen Schlüssel für die Immobilie haben. Entgegen der Meinung der Vermieter dürfen sie nicht ab und an mal „nach dem Rechten sehen“. Bei berechtigten Anliegen haben Vermieter ordnungsgemäß einen Termin mit ihren Mietern zu vereinbaren und diese um Zutritt (ggf. in Begleitung eines Hausmeisters oder Handwerkers) zu bitten.

Wissen Mieter von dem Vorhandensein weiterer Schlüssel zu der von ihnen angemieteten Immobilie, so dürfen diese ihren Vermieter auffordern, ihnen diese auszuhändigen. Sollte der Vermieter sich jedoch weigern, so sind Mieter sogar berechtigt das Schloss austauschen zu lassen und die Kosten an den Vermieter weiterzureichen! Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass Vermieter ohne das Wissen ihrer Mieter weitere Schlüssel besitzen. Sollten sie von diesen Gebrauch machen, handelt es sich um eine Straftat, die Konsequenzen nach sich zieht.

Die Ausnahme

Anders sieht es aus, wenn es eine (am besten schriftliche, zum Mietvertrag annexierte) Vereinbarung darüber gibt, dass der Vermieter über einen Ersatzschlüssel verfügt. Dies könnte im Falle eines Schlüsselverlustes durch den Mieter oder bei geplanten Reparaturmaßnahmen in oder an der Immobilie von Bedeutung sein.

Fazit

Schlussendlich handelt es sich um die Entscheidung von Mietern, wer einen Ersatzschlüssel für ihre Wohnung haben darf. Hierbei geht es um Vertrauen und Sicherheit. Schließlich geben viele Menschen freiwillig einen Schlüssel an Freunde oder Verwandte zwecks Pflanzen- oder Tierpflege im Abwesenheitsfall bei Urlaub o.Ä.. Sollten Mieter an der Aufrichtigkeit ihres Vermieters zweifeln oder das Gefühl haben, dass in ihrer Abwesenheit jemand ihre Wohnung betreten hat, kann man die Überwachung mit einer versteckten Bewegungskamera empfehlen. Diese Sicherheitssysteme sind als Einbruchschutz üblicherweise im Handel erhältlich. Auch Augenzeugen, z.B. Nachbarn, könnten hierbei behilflich sein.

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Finn Streich, Rechtsanwalt

Streich & Kollegen
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