Darlehen der ADAXIO AMC GmbH / GMAC-RFC Bank GmbH erfolgreich widerrufen

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Wollen Sie aus dem Darlehensverhältnis mit der ADAXIO AMC GmbH „aussteigen“? Haben Sie Schwierigkeiten mit der ADAXIO AMC GmbH in Kontakt zu treten und wollen möglicherweise Ihr Darlehen ablösen? Fragen Sie sich auch, wie es mir Ihrem Darlehen bei der ADAXIO AMC GmbH weitergehen kann?

Die ADAXIO AMC GmbH ist bekanntlich Rechtsnachfolgerin der GMAC-RFC Bank GmbH und hat deren Geschäfte übernommen.

Eine Möglichkeit besteht darin, das ursprünglich mit der GMAC-RFC Bank GmbH vereinbarte Darlehen zum jetzigen Zeitpunkt zu widerrufen.

Durch den Widerruf des Darlehensvertrages wird dieser rückwirkend zum Wegfall gebracht und Sie können aus dem Vertragsverhältnis mit der ADAXIO AMC GmbH aussteigen, etwa um eine neue Finanzierung bei einer vertrauenswürdigen Bank einzugehen, sich bessere Zinsen zu sichern oder sich überzahlte Zinsen von der ADAXIO AMC GmbH zurückzuholen.

Dies ist auch noch Jahre nach dem Abschluss des Darlehensvertrages möglich, da die Widerrufsbelehrung der GMAC-RFC Bank GmbH typischerweise Fehler aufweist, die die Frist zum Lauf der Widerrufserklärung nicht in Gang setzte.

Die Problemstellung kennen viele Kunden der ADAXIO AMC GmbH: die Darlehen, die zwischen 2004 und 2008 abgeschlossen wurden um eine Immobilie zu finanzieren, laufen nun hinsichtlich der Zinsbindung aus. Möglicherweise gibt es sogar Probleme bei der Rückführung des Darlehens.

Die ADAXIO AMC GmbH versendet formularmäßig Angebote zur Weiterführung des Darlehens mit neuen Zinskonditionen, die nicht immer passend erscheinen. Unsicherheiten treten im Übrigen dadurch auf, dass die ADAXIO AMC GmbH selbst kein Bankinstitut ist und die Hinterlassenschaften der GMAC-RFC Bank GmbH, die die Banklizenz im Jahre 2008 zurückgab, übernommen hat.

Viele Kunden wünschen sich daher die Ablösung des Kredites bei der ADAXIO AMC GmbH.

In vielen Fällen gelingt es den Kunden jedoch noch nicht einmal, mit der ADAXIO AMC GmbH Kontakt aufzunehmen, Anrufe werden nicht beantwortet, Schreiben bleiben ohne Reaktion, E-Mails werden nicht beantwortet. Die ADAXIO AMC GmbH reagiert einfach nicht auf Anfragen der Kunden. Die Kunden bleiben hilflos mit ihrem Begehren zurück.

In dieser Situation fragen sich viele Kunden, ob sie aus den Darlehensverbindlichkeiten mit der ADAXIO AMC GmbH aussteigen können. Dies kann durch die Erklärung des Widerrufs des Darlehensvertrages erfolgen.

Dies ist auch heute noch möglich, soweit der Kunde der ADAXIO AMC GmbH gewisse Voraussetzungen erfüllt.

Hierzu gehören in erster Linie, dass das Darlehen noch nicht vollständig zurückgezahlt ist und die Sache abgewickelt ist. In diesem Fall ist der Widerruf verspätet und/oder verwirkt.

Ist das Darlehen demgegenüber noch nicht vollständig abgewickelt, so ist der Widerruf weiterhin möglich.

Die rechtliche Begründung hierzu ist im Einzelnen durchaus kompliziert und mit vielen „Ausnahmen von der Ausnahme“ versehen. Nachfolgend wird dies kurz dargestellt:

Grundsätzlich ist der Darlehensvertrag, der nicht in den Geschäftsräumen der GMAC-RFC Bank GmbH abgeschlossen wurde (was in allen Fällen aufgrund des Vertriebsmodells der GMAC-RFC Bank GmbH so war) nach den Vorschriften des damals geltenden Haustürwiderrufsgesetzes (HWiG) innerhalb von zwei Wochen widerruflich.

Damit ist theoretisch die Widerrufsfrist in allen Fällen der GMAC-RFC Bank GmbH seit langem abgelaufen.

Der Beginn der zweiwöchigen Frist hängt jedoch davon ab, dass die Widerrufsbelehrung zutreffend ist. Ist die Widerrufsbelehrung nicht zutreffend, beginnt die Frist nicht zu laufen. Die Widerrufsbelehrung der GMAC-RFC Bank GmbH ist in den meisten Fällen fehlerhaft, da durch die Einfügung des Wortes „frühestens“ im Hinblick auf den Fristbeginn eine Unklarheit enthalten ist, die die Widerrufsbelehrung unwirksam macht.

Dieser Fehler ist jedoch dann unbeachtlich, wenn die GMAC-RFC Bank GmbH damals eine behördlich vorgesehene Formulierung verwandt hätte. Dies hat die GMAC-RFC Bank GmbH allerdings nicht getan, was sie auch offen zugibt. Dies wäre nach der Rechtsprechung des BGH allerdings unschädlich, soweit die Änderungen nur redaktioneller Natur sind. In den Fällen, in denen eine inhaltliche Bearbeitung des behördlichen Musters vorgenommen wird, kann sich die Bank nicht auf die sogenannte „Gesetzlichkeitsvermutung“ berufen. Es bleibt also dabei, dass die Widerrufsbelehrung gegenstandslos ist und der Beginn der Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde.

Dies ist im Falle der meisten Widerrufsbelehrungen der GMAC-RFC Bank GmbH der Fall, wenn auch an versteckter Stelle. Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 11.10.2016 eine inhaltliche Bearbeitung für den entsprechenden Text festgestellt und somit kann die Widerrufserklärung der GMAC-RFC Bank GmbH „gekippt“ werden.

Die Kunden der ehemaligen GMAC-RFC Bank GmbH haben also gute Chancen aus dem Vertragsverhältnis herauszukommen. 



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