Das Recht am eigenen Bild ist gegenüber jedermann im Internet durchsetzbar

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In Zeiten, in welchen jedermann ein Smartphone bei sich hat, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man als unbekannte Privatperson über das Internet in die Öffentlichkeit gelangt. Nicht jedem ist das angenehm. Auch wenn wir alle oft viele Informationen und Bilder auf Plattformen wie Facebook teilen, so ist es uns deswegen trotzdem nicht recht, wenn unbekannte Dritte oder gar die Presse Bilder von uns in Zusammenhängen hochlädt, die uns nicht recht sein können. Wir posten Bilder für unsere Bekannten und Freunde, für unsere Community, wir wollen selbst bestimmen, wann und mit wem wir uns ablichten und wer das alles dann sehen darf.

Wenn Sie politisch aktiv sind und auch gerne an Demonstrationen teilnehmen, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie sich irgendwann gut erkennbar im Internet auf Prangerseiten wiederfinden, wo Ihnen dann unterstellt wird, Sie seien rechtsextrem oder ein Nazi. Das müssen Sie sich grundsätzlich nicht gefallen lassen.

Linksextremisten mit Presseausweis fertigen hochauflösende Fotos und Videos und stellen diese dann illegal ins Netz. Über die Verlinkungsfunktion kann sich dann jedermann an der Hetze gegen die politisch Andersdenkenden beteiligen. Oft ist das Ziel, die Abgebildeten sozial zu isolieren und ihre berufliche Existenz zu zerstören. Blogs und Nachrichtenseiten bedienen sich auch der sog. Embedding-Funktion: Fremde Inhalte (also Ihr illegal hochgeladenes Foto) werden in die eigene Seite per Link integriert.

In einem aktuellen Fall habe ich erreicht, dass der Blogbetreiber den Link zum Video entfernen musste, weil das Vorschaubild meine Mandantin erkennbar gemacht hatte. Der Blogger hatte sich auf ein Urteil des EuGH berufen, welches dieses Embedding grundsätzlich erlauben soll. So hatte das jedenfalls auch die Kanzlei WBS (Solmecke) in einem Beitrag kommuniziert.

Dem ist das Landgericht in meinem Fall nicht gefolgt. Insbesondere ist zwischen Persönlichkeitsverletzungen und urheberrechtlich geschützten Werken zu unterscheiden. In jedem Fall rate ich Ihnen, bei illegal hochgeladenen Bildern von Ihnen selbst Kontakt zu mir aufzunehmen, damit ich prüfen kann, wie dagegen vorzugehen ist.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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