Das Strafermittlungsverfahren - Was macht ein Strafverteidiger?

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„Strafverteidigung ist Kampf“
(Hans Dahs, Handbuch des Strafverteidigers)

In keinem anderen rechtlichen Bereich wird der Betroffene so gravierend und existentiell von staatlicher Macht bedroht wie im Strafverfahren. Die Verantwortung des Strafverteidigers ist enorm, seine Kompetenz und Kampfbereitschaft in besonderem Maße gefragt.

Die erfolgreiche Strafverteidigung beginnt im Ermittlungsverfahren.

Hier werden die wesentlichen Weichen für eine später unter Umständen stattfindende Hauptverhandlung gestellt.

Der Strafverteidiger sorgt vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zum Ende der Hauptverhandlung dafür, dass die verfassungs- und verfahrensrechtlich garantierten Rechte des Mandanten uneingeschränkt gewahrt bleiben.

Für den Betroffenen beginnt das Strafermittlungsverfahren in der Regel damit, dass ihm die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere die Polizei, mündlich oder schriftlich eröffnen, dass gegen ihn wegen eines strafrechtlich relevanten Vorgangs ermittelt wird.

Entweder sieht sich der Beschuldigte den Beamten direkt gegenüber, die ihn „bitten“, sich zu bestimmten Vorwürfen zu äußern, oder er erhält auf dem Postweg eine Vorladung zur sogenannten Beschuldigtenvernehmung.

In aller Regel ist es ratsam, sich zunächst nicht zu den Vorwürfen zu äußern. Zu groß ist das Risiko, dass man sich als unerfahrener Bürger gegenüber den geschulten Beamten Fragen ausgesetzt sieht, deren Hintergrund und Bedeutung man selbst nicht gebührend einschätzen und würdigen kann.

Der beauftragte Rechtsanwalt und Strafverteidiger hat die Möglichkeit, vor jedweder Einlassung in der Sache zunächst Akteneinsicht zu beantragen, um überhaupt erstmal zu registrieren, was eigentlich genau Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist, und auf welchen Umständen und Beweismitteln dies beruht.

Von dieser Möglichkeit sollte jeder Beschuldigte grundsätzlich Gebrauch machen, bevor man im nächsten Schritt erwägt, ob eine Stellungnahme bzw. Einlassung angezeigt ist, oder ob man weiterhin von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen sollte.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens hat der Strafverteidiger auch Gelegenheit, direkt mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt zu treten, um je nach den Umständen des konkreten Falles eine endgültige Einstellung des Ermittlungsverfahrens ohne Hauptverhandlung anzustreben.

Ein erfahrener Strafverteidiger kann nach dem gründlichen Studium der Ermittlungsakte gut einschätzen, welche Vorgehensweise für den Beschuldigten am günstigsten ist. Hier gibt es vielfältige Möglichkeiten und auch gesetzlich vorgesehene Spielräume für den Strafverteidiger, die es zum Nutzen des Beschuldigten voll auszuschöpfen gilt.

Rechtsanwalt Kreuter steht Ihnen als Strafverteidiger bundesweit zur Verfügung.

Rechtsanwalt Kristian Kreuter


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