Datenschutz und Apps

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Apps die unser Leben vereinfachen, gibt es zuhauf. Ob für den Sport, die Ernährung, Trinkerinnerungen oder zum Enspannen.

Undimmer mehr finden nun auch Apps aus dem Finanzbereich Zuspruch. So gibt es Apps wie Rubarb, die sich damit rühmen, die Nutzer zum sparen zu animieren und dafürdie Kaufbeträge aufzurunden und gewinnbringend anzulegen.

Klingt clever. Aber wie läuft das in der Praxis? Wie etwa auch bei Kundenkartenprogrammen von Payback und Co werden bei Verwendung der Apps/Teilnahme an den Programmen Kundendaten ausgewertet und genutzt, um letztendlich neben dem vereinbarten Zweck Nutzerprofile zu erstellen.

Was kauft der Kunde gerne, wann und wo? 

Bei den Finanzapps wie Rubarb erfolgt zudem ein Zugriff auf das Bankkonto. Primär natürlich um die Beträge aufzurunden und abzuführen, um sie dann entsprechend anzulegen und hoffentlich auch das Vermögen des Nutzers zu mehren. Sekundär, und das sollte jedem Verwender bewusst sein, kann dann aber auch eingesehen werden, was der Nutzer kauft, wo, wie hoch etwa die Miete ist, was er wann tankt, dazu nochabgebuchte Mitgliedsbeiträge etwa oder die abgeschlossenen Versicherungen.

Daten sind das neue Gold heißt es, und das wissen die Anbieter der Apps auch. Wenn auch unter Datenschutzvorgaben natürlich keine ungefilterte Weitergabe von Daten erfolgen darf, so können zumindest Profile erstellt werden, die für werbende Unternehmen interessant sind.

Und es kann auf den Nutzer abgestimmte Werbung erfolgen, ohne dass es dem Nutzer im Einzelnen bewusst ist.

So wurde zB bei den Nutzerinnen von Apps zum Zyklus-Tracking im Auswertungsprozess festgestellt, ob und wanndiese gezielt bei Kinderwunsch eingesetzt wurden und daraufhin Werbung für Nahrungsergänzungen oder, bei Erfolg, Schwangerschafts- und Babybedarf zugesandt.

Legal ist das, und meistens erklären die Nutzer im Rahmen der bei Apps zugegebenermaßen nochmal besonders klein geratenen Nutzungsbedingungen ihre uneingeschränkte Einwilligung.

So lange der Gesetzgeber hier keine klareren Vorgaben steckt, obliegt es daher dem Nutzer, bei der Auswahl und Verwendung der Apps das Thema Datenweitergabe im Hinterkopf zu behalten und sich zu überlegen welche Daten er bereit ist, Dritten zu kommerziellen Zwecken zur Verfügung zu stellen. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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