DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH begibt neue Genussrechte

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Die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH verkauft und vertreibt aktuell neue Genussrechte der Sonderserie "DEGAG Bestandsportfolio Nordwest 1 und 2" und bietet hierfür einen festen Zinssatz ab 7,45% bis 8,95% pro Jahr. Investiert werden sollen die eingenommenen Gelder in ein Bestandsportfolio von 866 Einheiten mit "enormem Wertsteigerungspotential" in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.

Laut Angaben der Emittentin, bzw. der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG soll der Vermögensaufbau der Unternehmensgruppe mit langfristigen Wohnungsbeständen Sicherheit durch Sachwerte und Stabilität durch kontinuierliche Wertsteigerung gewährleisten.


Die Risiken der Genussrechte der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH

In einer Werbebroschüre zu ihrem Anlageangebot weist die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG selbst darauf hin, dass der Erwerb der Genussrechte des DEGAG Bestandsportfolio Nordwest 1 und 2 der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH eine Finanzanlage mit unternehmerischen Risiken ist, bei der jederzeit damit gerechnet werden muss, dass sich Zinszahlungen und die Kapitalrückzahlung verspäten und sogar teilweise oder vollständig ausfallen können.

Dies kann bei einer Fremdfinanzierung dieser Vermögensanlage auch zu einer Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers bis hin zu seiner (Privat-) Insolvenz führen.

Laut Angaben der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG ist das Kapital des Anlegers während der vereinbarten Laufzeit und bei Eingreifen des qualifizierten Rangrücktritts auch darüber hinaus fest gebunden und nicht rückforderbar.

Auch ein Verkauf dieser Genussrechte ist wegen des Fehlens eines organisierten Zweitmarktes - wenn überhaupt - nur unter erschwerten Bedingungen möglich und kann mit erheblichen Verlusten verbunden sein. 

Dabei sind die Genussrechte auch nicht mit einer Einlage bei einer Bank oder Sparkasse wie etwa Tagesgeld oder Festgeld vergleichbar, da die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH keiner Einlagensicherung angehört.


DEGAG Unternehmensgruppe wirbt für sich mit langjährigen Erfahrungen

In einer Angebotsbroschüre zu ihrer Sonderserie "Bestandsportfolio Nordwest 1 und 2" wirbt die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG mit mehrjährigen Erfahrungen der DEGAG-Unternehmensgruppe und einer konstanten und verlässlichen Unternehmensstrategie. Durch die von ihr durchgeführten Sanierungen soll ein höherer Mietwert entstehen, der sich bei Neuvermietungen und Mietanpassungen im Bestand zusätzlich positiv auf den Portfoliowert auswirken werde.

Der langfristige Wohnungsbestand sei wegen anhaltender Mietpreissteigerungen der Krisengewinner. Nichts sei so stabil wie ein Sachwert, da er nicht von heute auf morgen wertlos werden könne, wie es in den letzten Jahren mit einigen Wertpapieren der Fall gewesen wäre.

Immobilien hingegen würden eine hohe Stabilität, Inflationsschutz, kalkulierbare Renditen und somit langfristige Einkommensquellen bieten, die weniger abhängig von Konjunkturzyklen seien, als zum Beispiel eine Aktie.

Aufgrund der Erfahrungen der DEGAG-Unternehmensgruppe und deren konstanter stabiler Unternehmensstrategie ergäbe sich nach eigenen Angaben eine hohe Nachfrage von Investoren an ihren Produkten.


Hoher Jahresfehlbetrag der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH im Jahre 2021

Im Jahre 2021 hat die Emittentin der Genussrechte "DEGAG Bestandsportfolio Nordwest 1 und 2" erhebliche Verluste erzielt.

Laut ihrem Jahresabschluss weist die Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresfehlbetrag von € 7.548.072,15 aus. Ein neuerer Jahresabschluss ist bislang noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen sollen sich im Jahre 2021 auf insgesamt € 44,1 Mio. belaufen haben. Die Verbindlichkeiten aus Genussrechtskapital lagen zum 31.12.2021 bei mehr als € 61 Mio.

Laut Anhang zum Jahresabschluss wurde die Ertragslage der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH im Jahre 2021 insbesondere durch Vertriebskosten für die Genussrechtsserien "DEGAG Wohnkonzept" belastet, die sich auf insgesamt mehr als € 7 Mio. belaufen haben.


Rechtsrat für Anleger und Zeichner der Genussrechte der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH

Falls sich Anleger und Zeichner der DEGAG Bestandsportfolio Nordwest 1 und 2 bei dem Erwerb dieser Vermögensanlage der damit einhergehenden Besonderheiten und Risiken bis hin zu ihrer (Privat-) Insolenz nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, sich vorzeitig von diesem Investment zu lösen und den gezahlten Erwerbspreis zurück zu verlangen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema  bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.


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