Der Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht

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Der Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht

Immer häufiger werden in der derzeitigen Corona-Krise von Arbeitgebern sog. Aufhebungsverträge angeboten. Diese stellen eine Vereinbarung dar, wonach der Arbeitnehmer bestätigt, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird und dies meist einerseits ohne eine vorige Kündigung des Arbeitgebers und auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.
Hier ist besondere Vorsicht geboten, da ohne Kündigung oder Einhaltung der Kündigungsfrist die Agentur für Arbeit eine Sperre für das Arbeitslosengeld von 3 Monaten ausspricht und unter Umständen sogar noch etwas von einer eventuellen Abfindung wegnimmt.

Für den Arbeitgeber ist die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses natürlich sinnvoll. Er erspart sich dadurch das Risiko einer Kündigungsschutzklage mit unsicherem Ausgang und darüber hinaus die Gehaltszahlung bis zum Ende der Kündigungsfrist.

Sprechen Sie daher vor Abschluß einer solchen Vereinbarung mit einem Spezialisten für Arbeitsrecht. Auch ohne Kündigungsschutzklage kann er Ihnen sagen, wie eine Sperre bei der Agentut für Arbeit vermieden werden kann und wie eine solche Vereinbarung zu gestalten ist, damit die Agentur keine Ansprüche auf eine Abfindungszahlung erhebt.

Weiter sollte in solchen Aufhebungsvereinbarungen immer auch ein "gutes" Arbeitszeugnis vereinbart werden.  Die häufig zu findende Formulierung der Erteilung eines "wohlwollenden" Arbeitszeugnisses ist noch lange kein gutes Arbeitszeugnis.


Bevor also ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vereinbart, dringend zuvor mit einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Rücksprache nehmen, ansonsten können die wirtschaftlichen Nachteile für den Arbeitnehmer erheblich sein !
Nutzen Sie unseren besonderen Service einer kostenfreien telefonischen Kurzauskunft bevor Sie hier einen nicht mehr zu reparierenden Fehler machen und rufen Sie uns an !

Foto(s): Tilo Neuner-Jehle

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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