Der Chef mobbt mit neuen Aufgaben – was tun?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Der Chef überschüttet einen mit neuen Aufgaben? Man denkt deshalb ans Aufgeben, wird vielleicht krank und ist kurz vor der Kündigung? Dann könnte dahinter ein Mobbing durch den Chef stecken, auch genannt: Bossing. Was Arbeitnehmer dagegen tun können, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Gibt der Chef seinem Mitarbeiter neue, ungewohnte Aufgaben mit dem Ziel, ihn zu Fehlern zu verleiten, ihn mürbe und krank zu machen, damit er ihm entweder leichter kündigen kann oder der Arbeitnehmer selbst aufgibt und von sich aus kündigt, dann spricht man von Mobbing, beziehungsweise, da das Mobbing vom „Boss“ ausgeht, von Bossing.

Entscheidend ist die „Zielgerichtetheit“: Es handelt sich regelmäßig nur dann um Bossing, wenn der Chef die neuen Aufgaben als Mittel zum Zweck anweist, nämlich um seinem Mitarbeiter zu schaden beziehungsweise um ihn los zu werden.

Wie geht man dagegen als Arbeitnehmer am besten vor?

Als Erstes prüft man: Ist die Tätigkeit arbeitsvertraglich geschuldet, oder nicht? Der Arbeitgeber darf nämlich nur solche Arbeiten anweisen, die nach der im Arbeitsvertrag genannten Arbeitsbeschreibung typischerweise anfallen. Wer beispielsweise als Kassierer angestellt ist, muss keine Toiletten reinigen.

Hat man, gegebenenfalls nach anwaltlichem Rat, festgestellt, dass die neue Aufgabe nicht in den arbeitsvertraglichen Rahmen fällt, kann man nach anwaltlicher Aufforderung gerichtlich feststellen lassen, dass man die Tätigkeit nicht schuldet. Ich rate dazu, solche Klagen und Aufforderungen grundsätzlich einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht zu überlassen.

Nicht selten entwickelt sich der Austausch zwischen Arbeitgeber und Anwalt dahin, das man über eine Beendigung verhandelt – freilich gegen eine satte Abfindung.

Was, wenn der Arbeitnehmer zur angewiesenen Tätigkeit laut Arbeitsvertrag verpflichtet ist?

In dem Fall kommt es auf die oben beschriebene Zielgerichtetheit an: Weist der Chef die Arbeiten an, um den Mitarbeiter aus dem Job zu drängen, kann man dagegen gerichtlich vorgehen und feststellen lassen, dass der Chef die Aufgaben nicht erteilen durfte. Mitunter kann man erfolgreich auf Schadensersatz klagen. Denn klar ist: Mit solchen Anweisungen verletzt der Arbeitgeber seine Fürsorgepflichten gegenüber dem Mitarbeiter!

Bossing ist nicht selten leichter beweisbar, als man zunächst denken mag. Oft haben solche Anweisungen eine Vorgeschichte, wenn der Chef beispielsweise vor Zeugen sagt: „Der nervt mich, den will ich weg haben, ab morgen putzt der das Warenhaus!“, dann kann man Bossing vor Gericht unter Umständen beweisen – und eine Klage dagegen gewinnen.

Oft enden solche Klagen ebenfalls mit einem Abfindungsvergleich.

Arbeitnehmertipp: Zögern sie nicht, wegen Bossing-relevanter Arbeitsanweisungen zum Anwalt gehen. Dadurch, dass man eine Tätigkeit ohne Widerspruch zu lange ausführt, kann es unter Umständen sein, dass sich die arbeitsvertragliche Verpflichtung konkludent ändert und man zur Arbeit verpflichtet ist, obwohl der Arbeitsvertrag ursprünglich etwas anderes vorsah. Man verbaut sich damit gegebenenfalls seine guten Klagechancen gegen das Bossing.

Erleben Sie Mobbing oder Bossing am Arbeitsplatz? Droht Ihnen eine Kündigung? Wirft man Ihnen eine Straftat am Arbeitsplatz vor? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung?

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Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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