Der Grad der Behinderung (GdB) bei Migräne und Kopfschmerzen

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Migräneanfälle und Kopfschmerzattacken sind kräftezehrend und können es Betroffenen unmöglich machen ihrer Arbeit nachgehen zu können. Mit der Anerkennung der Migräne als Schwerbehinderung kann man als Betroffener Vorteile erlangen, zum Beispiel einen besonderen Kündigungsschutz.

Kennzeichen einer Migräne sind Kopfschmerzattacken, die zusammen mit Symptomen wie Übelkeit, Lärm- und Lichtempfindlichkeit auftreten können. Migräne, Kopfschmerzattacken und chronische Kopfschmerzen stellen eine Behinderung dar und können durchaus die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises rechtfertigen.

Zu der Antragsstellung, Bewertung und den Vorteilen eines GdB möchte ich an dieser Stelle auf folgenden Artikel hinweisen https://www.anwalt.de/rechtstipps/schwerbehindertenrecht-der-grad-der-behinderung-gdb-anwalt-sozialrecht-188540.html

Die Feststellung der Höhe des Gesamt-GdB ist im Behindertenrecht von zentraler Bedeutung. Anhand des GdB wird beurteilt, wer schwerbehindert ist (ab einem GdB von 50) oder auch, wer schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden kann (bei einem GdB 30 bis 40).

Menschen, denen bei Migräne ein GdB von weniger als 50, aber von mindestens 30 anerkannt worden ist, können unter Umständen mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Zum Beispiel dann, wenn die Betroffenen ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz aufgrund ihrer Einschränkung nicht bekommen oder behalten könnten.

Die Feststellung des GdB bei Migräne erfolgt nach den Vorgaben der versorgungsmedizinischen Grundsätze (VersMedV). Die Migräne wird dabei je nach Häufigkeit und Dauer der Anfälle und Ausprägung der Begleiterscheinungen bewertet. Hiernach gelten folgende Anhaltswerte zur Bestimmung des GdB bei Migräne unter Punkt 2.3 der VersMedV:

2.3 Echte Migräne

je nach Häufigkeit und Dauer der Anfälle und Ausprägung der Begleiterscheinungen.

- leichte Verlaufsform (Anfälle durchschnittlich einmal monatlich) 0-10

- mittelgradige Verlaufsform (häufigere Anfälle, jeweils einen oder mehrere Tage anhaltend) 20-40

- schwere Verlaufsform (lang andauernde Anfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen, Anfallspausen von nur wenigen Tagen) 50-60

Diese Werte gelten dabei als Anhaltspunkte. Über jeden Antrag muss individuell über die jeweilige Höhe des GdB entschieden werden. 

Tipp

Da das Versorgungsamt über den GdB zumeist (leider) nur nach Aktenlage entscheidet, sollten Sie darauf achten, das Ausmaß Ihrer Beeinträchtigungen möglichst genau zu schildern, z. B. mit Hilfe einer eigenen persönlichen Stellungnahme zusätzlich zu den ärztlichen Befundberichten. Grundsätzlich sollten Sie ein Migränetagebuch führen, damit Sie die Häufigkeit und Dauer der Anfälle und Ausprägung der Begleiterscheinungen entsprechend nachweisen können. Zudem können sich auch Einschränkungen in das Berufs- und Familienleben erhöhend auf die Ermittlung des Gesamt-GdB auswirken.

Falls Sie Hilfe bei der Beantragung des Grades der Behinderung brauchen oder Sie der Auffassung sind, dass Sie zu niedrig eingestuft worden sind bzw. dass Ihnen ein höherer GdB zustehen müsste, so können Sie sich gerne bei mir melden. Ich berate und vertrete deutschlandweit schwerbehinderte Menschen vor den Versorgungsämtern, im Widerspruchsverfahren und auch vor den Sozialgerichten im Klageverfahren. Sollten Sie daher mit der getroffenen Entscheidung des Versorgungsamtes nicht einverstanden sein, können Sie mich gerne jederzeit für eine erste unverbindliche Einschätzung Ihrer Sach- und Rechtslage kontaktieren.

Die Autorin vertritt bundesweit die Interessen von schwerbehinderten Menschen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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