Der Grad der Behinderung (GdB) bei Myalgischer Enzephalomyelitis (ME) bzw. chronisches Fatigue-Syndrom (CFS)

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Am 12. Mai findet jählich der internationale Tag der Myalgischen Enzephalomyelitis (ME), bekannt als Chronic Fatigue Syndrome (CFS), statt. Ziel ist, das Bewusstsein und die Aufmerksamkeit für diese Erkrankung zu stärken und zu schaffen. Zum Internationalen ME/CFS Tag am 12. Mai werden daher einige Gebäude und Sehenswürdigkeiten in Deutschland blau angestrahlt, um das Bewusstsein auf ME/CFS zu lenken - aber auch, um auf die desaströse Versorgungslage aufmerksam zu machen.

"Light up the Night" am 12. Mai: Blaue Illuminationen für mehr Aufmerksamkeit!

Und daher aus aktuellem Anlass nun der folgende Beitrag:

Der Grad der Behinderung (GdB) beim chronischen Fatigue-Syndrom (CFS) / Myalgische Enzephalomyelitis (ME)

Es wenden sich zunehmend Betroffene an unsere Kanzlei, die nach einer Covid19-Infektion ein ME/CFS entwickelt haben. Diese Long-Covid-Betroffenen schildern Symptome, die denen einer ME/CFS-Erkrankung nach anderen Infekten (z.B. Pfeiffersches Drüsenfieber) auffallend ähnlich sind. Zu nennen wären eine stark ausgeprägte Fatigue-Symptomatik einschließlich der Zustandsverschlechterung nach körperlicher oder geistiger Anstrengung. Dies stimmt mit den zentralen Symptomen einer ME/CFS-Erkrankung überein. Long-Covid-Betroffene schildern darüber hinaus weitere ME/CFS-typische Symptome wie Muskel- und Kopfschmerzen, Schlaf- und Konzentrationsstörungen sowie Herzkreislaufprobleme. Die Long-Covid-Betroffenen, die zu uns Kontakt aufgenommen haben, sind gesundheitlich erheblich eingeschränkt, teils seit Monaten arbeitsunfähig, schaffen es ggf. nicht mehr, ihren Haushalt zu führen oder ihr soziales Leben aufrecht zu erhalten. Bei vielen verbessert sich die gesundheitliche Situation viele Monate nach der Covid19-Infektion nicht, andere berichten von einer stetigen Verschlechterung ihrer Gesundheitssituation und dem Auftreten weiterer Symptome im Laufe der Zeit. Dieser erste Eindruck wird durch die seitens der Wissenschaft und Medizin geäußerte Schätzung bestätigt, dass mit ca. 1-2 Prozent ein Teil der Long-Covid-Betroffenen ME/CFS entwickelt. Das sind zehntausende Menschen, überwiegend im arbeitsfähigen Alter, für die im Gesundheitssystem Versorgungsstrukturen geschaffen werden müssen und die auf dem Arbeitsmarkt ausfallen.

Zu den häufigsten Symptomen von Long Covid zählt das chronische Fatigue-Syndrom (CFS), ein Zustand chronischer Erschöpfung, unter dem viele Genesene auch noch Monate nach ihrer akuten Corona-Erkrankung leiden.

Für die Erkrankung an Long Covid gibt es zur Beurteilung des Grades der Behinderung nach der Versorgungsmedizinischen Verordnung (VersMedV) aber noch keinen eigenen konkreten Bewertungsmaßstab.

Daher wird nach einer vergleichbaren Erkrankung und deren Auswirkungen geschaut an der man sich orientieren kann. So wird auf die Ziffer 18.3 und 18.4 der VersMedV zurückgegriffen, dort ist die Erkrankung "Fibromyalgie" geregelt:

Die Fibromyalgie, das Chronische Fatigue Syndrom (CFS), die Multiple Chemical Sensitivity (MCS) und ähnliche Syndrome sind jeweils im Einzelfall entsprechend der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen. 

Damit kommt hier - je nach Schwere der Erkrankung - ein GdB von 10 - 100 in Betracht.

Fazit

Die Folgen einer Covid-19-Infektion werden also in der VersMedV (bislang noch) nicht ausdrücklich genannt. Dennoch können die Folgen einer Covid-19-Infektion zur Feststellung eines Grades der Behinderung von 50 oder mehr führen.

Daher kann es sinnvoll sein, wenn Sie nach einer Covid-19 Infektion einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises stellen.

Falls Sie Hilfe bei der Beantragung des Grades der Behinderung brauchen oder Sie der Auffassung sind, dass Sie zu niedrig eingestuft worden sind bzw. dass Ihnen ein höherer Grad der Behinderung (GdB) zustehen müsste, so können Sie sich gerne bei mir melden. Ich berate und vertrete deutschlandweit schwerbehinderte Menschen vor den Versorgungsämtern, im Widerspruchsverfahren und auch vor den Sozialgerichten im Klageverfahren. Sollten Sie daher mit der getroffenen Entscheidung des Versorgungsamtes nicht einverstanden sein, können Sie mich gerne jederzeit für eine erste unverbindliche Einschätzung Ihrer Sach- und Rechtslage kontaktieren.

Mit den allerbesten Grüßen,

Rechtsanwältin Stephanie Bröring

Die Autorin vertritt als Fachanwältin für Medizin- und Sozialrecht bundesweit die Interessen von Menschen, die an ME/CFS erkrankt sind.

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Foto(s): https://images.app.goo.gl/S7cbDLidkZ8eg9Gv7 (Symbolbild: Pixabay)


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