Der internationale Erbfall – Südafrika (Teil 1)

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Wer sich früh kümmert, spart im Zweifel viel Ärger 

Sie leben eine Zeit des Jahres in Südafrika oder haben Immobilien in beiden Staaten? 

Wenn Erblasser oder Erbe im Ausland wohnen oder wenn Vermögensteile, wie Immobilien oder Bankvermögen, sich im Ausland befinden, streiten sich häufig zwei Rechtsordnungen, welches Recht hier Anwendung findet. Auch im Rechts- und Steuersystem zwischen Deutschland und Südafrika ist dies der Fall. Zum Tragen kommen dann zahlreiche Rechtsquellen wie 

  • das deutsche internationale Privatrecht, 
  • das südafrikanische internationale Privatrecht, 
  • das deutsche Erb- und Familienrecht, 
  • das südafrikanische Erb- und Familienrecht und noch dazu 
  • die neue Europäische Erbrechtsverordnung. 

Wir raten deshalb zu einer frühzeitigen Klärung, welches Recht unter welchen Bedingungen Anwendung findet. Denn danach richten sich alle weiteren Schritte. Zudem muss geklärt werden, wie die Formulierungen im Testament zu lauten haben und welche Gestaltungsmöglichkeiten es im Vorfeld gibt. 

Wichtig: Achtung! Auch wenn geklärt ist, welches Gericht zuständig ist, kann es in Bezug auf mögliche Erbschaftssteuern anders aussehen! Auch hier kann eine anwaltliche Klärung helfen! 

Hier ein Überblick über die häufigsten Fälle:

1. Der klassische Fall: 

Ein deutscher Staatsbürger hat folgendes Vermögen: 

  • Immobilie in Südafrika 
  • Immobilie in Deutschland 
  • Konto und Wertpapiere bei einer südafrikanischen Bank 
  • Konto und Wertpapiere bei einer Deutschen Bank 

Das Vermögen liegt in zwei Staaten. Aus deutscher Sicht kommt für den gesamten Nachlass die Rechtsordnung des Landes zur Anwendung, in dem sich der gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers befindet. Maßstab ist aus deutscher Sicht also nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, sondern der gewöhnliche Aufenthaltsort.* *Die Abgabenordnung (AO) bestimmt in § 9 den gewöhnlichen Aufenthalt wie folgt: „Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert.“ 

Hat sich der Erblasser in den letzten sechs Monaten in Deutschland aufgehalten, so wird deutsches Recht angewendet. 

Das südafrikanische Recht wiederum sieht vor, dass für die in Deutschland gelegene Immobilie deutsches Recht Anwendung findet und für das Vermögen in Südafrika südafrikanisches Recht. Man spricht hier juristisch von Nachlassspaltung, da der Nachlass durch zwei Rechtsordnungen gespalten wird. 

Deshalb raten wir zu einer sogenannten Rechtswahl, in der man in seinem Testament die Anwendbarkeit des deutschen Rechtes bestimmt. 

2. Der klassische Fall mit Vermögen in einem weiteren Staat: 

Wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Südafrika hatte und zusätzlich Wertpapiere beispielsweise in Liechtenstein hat, gilt das deutsche Recht auch für die beweglichen Teile des Nachlasses und nicht das südafrikanische Recht. 

3. Der deutsche Fall mit Vermögen in Südafrika: 

Der Erblasser hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und lediglich Konto (Konten) und Wertpapiere bei einer Bank in Südafrika.

Rein rechtlich kommen beide Rechtsordnungen zur Anwendbarkeit des deutschen Rechts, auch auf die beweglichen Nachlassteile in Form des Bankvermögens bei der südafrikanischen Bank. Demnach müsste die Bank Konto und Wertpapiere unter Vorlage einer entsprechenden beglaubigten Übersetzung mit Apostille des deutschen Erbscheins oder des europäischen Nachlasszeugnisses akzeptieren und an den dort genannten Berechtigten aushändigen. 

Hier stellt man leider in der Praxis fest, dass diese durchaus komplizierten Rechtsfälle von den Rechtsabteilungen der Banken häufig falsch behandelt werden. Die Existenz deutscher Erbscheine und europäischer Nachlasszeugnisse sind in Südafrika nicht durchgängig bekannt. Hier wird Wert auf ein Zeugnis des Highcourt bzw. des durch den Highcourt bestellten sog. „Executors“ Wert gelegt. Wer sich Zeit und Ärger ersparen möchte, sollte hier nachgeben. Einen Rechtsstreit in Südafrika mit der Bank als Gegner ist nicht unbedingt ratsam. Schließlich wird man keinen Rechtsstreit in Südafrika führen wollen, der die Bank als Gegner hat und zur Akzeptanz des deutschen Erbscheins zwingen will.

Mit unserem Netzwerk aus südafrikanischen Spezialisten im Erbrecht und Steuerberatern betreuen wir gerne auch Ihren Fall und beraten Sie im Dschungel der Rechtssysteme.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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