Der Umgang mit Incoterms 2010-Regeln im internationalen Handel

  • 1 Minuten Lesezeit

Im Rahmen des stetig zunehmenden internationalen Handelsverkehrs ist es wichtig, sich auch im internationalen Kontext vertraglich abzusichern, da die Anwendbarkeit des bekannten heimischen Rechts nicht zwingend vorteilhaft ist und häufig zu Auslegungsschwierigkeiten führt.

Hierzu ist es empfehlenswert, die Incoterms 2010-Regeln in den Kaufvertrag mit einem ausländischen Handelspartner einzubeziehen. Diese beschreiben die Pflichten, Kosten und Gefahren, die mit der Lieferung der Ware vom Verkäufer zum Käufer verbunden sind.

Für die Anwendbarkeit dieser Incoterms-Regeln müssen diese jedoch explizit im Kaufvertrag vereinbart werden.

Größte Schwierigkeit ist die geeignete Incoterms-Klausel für den jeweils abzuschließenden Vertragstyp zu finden. Bei der Wahl der richtigen Klausel muss beispielsweise berücksichtigt werden, um welche Ware und welches Beförderungsmittel es sich handelt und wer für die Organisation des Transports und wer für den Abschluss einer Versicherung verantwortlich sein soll.

Es sollte jedoch jedem Incoterms-Anwender bewusst sein, dass diese Regeln lediglich festlegen, welche Partei des Kaufvertrages die Verpflichtung hat, einen Beförderungs- und Versicherungsvertrag abzuschließen, wer liefert und welche Parteien welche Kosten zu tragen hat.

Über den Kaufpreis oder die Zahlungsmodalitäten sowie etwaige Eigentumsvorbehalte müssen sich die Parteien gesondert einigen. Es bedarf daher einiger Präzision in der Verfassung der Verträge.

Grundsätzlich sind die 11 Incoterms 2010-Klauseln in zwei unterschiedliche Kategorien aufgeteilt: zum einen in die Klauseln für alle Transportarten (EXW, FCA, CPT, CIP, CPT, DAT, DAP, DDP) und zum anderen in die Klauseln für den See- und Binnenschiffstransport (FAS, FOB, CFR, CIF).

Festzuhalten bleibt demnach, dass die Wahl der richtigen Klausel einer exakten Einzelfallüberprüfung bedarf.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin & Avvocato Maryam Mamozai Maître en droit

Beiträge zum Thema