Der Verkehrsunfall im Ausland

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Sommerzeit als Urlaubs- und Hauptreisezeit ist fast vorbei. Leider geschieht es nicht selten, dass die Urlaubsfreude durch einen Verkehrsunfall beeinträchtigt wird. Verursacht ein solches Ereignis schon zu Hause genügend Missstimmung, vervielfachen sich die Probleme, wenn der Unfallort im Ausland liegt. Bereits die sprachliche Hürde und vor allem andere Rechtsvorschriften sorgen dann für große Verunsicherung.

Dabei ergibt das europäische Recht für Unfälle in der europäischen Union interessante und wissenswerte Besonderheiten. Wussten Sie, dass jeder EU-Bürger als Geschädigter eines Verkehrsunfalls die fremde Versicherung auch in seinem Heimatland verklagen kann, wenn diese ihren Sitz in einem Mitgliedsland der EU hat?

Allerdings richtet sich die Regulierung des Schadens auch in diesem Fall nach den Rechtsvorschriften am Unfallort. Der deutsche Richter müsste dann den Verkehrsunfall nach italienischem oder spanischem Recht beurteilen.

Die Schadensregeln sind innerhalb der EU sehr unterschiedlich. Vereinfacht lässt sich sagen, dass im Autofahrerland Deutschland der Regulierung des Fahrzeugschadens die größte Bedeutung zukommt. Solche, im deutschen Recht selbstverständliche Positionen wie Nutzungsausfall, Mietwagen oder Wertminderung, werden anderen Orts nur eingeschränkt oder gar nicht erstattet.

Andererseits zeigen sich andere europäische Länder bei Personenschäden großzügiger. So fallen die Schmerzensgeldbeträge im europäischen Ausland oft größer aus. Außerdem wird nicht selten auch Schmerzensgeld mit zum Teil nicht unerheblichen Höhen für die Angehörigen von Unfallopfern gewährt. Ein solches Angehörigenschmerzensgeld kennt das deutsche Recht nicht.

Die rechtliche Beurteilung ist im Einzelfall bis hin zu den Detailfragen sehr unterschiedlich. Das fängt bereits beim Feststellen des Unfallsachverhalts an. Nicht überall ist die Polizei bereit, einen Verkehrsunfall mit bloßem Blechschaden für die Parteien aufzunehmen oder Unfallspuren zu sichern.

Sinnvoll ist in jedem Fall am Unfallort einen europäischen Unfallbericht auszufüllen und den Schaden durch Fotos so detailliert wie möglich zu dokumentieren. Dabei ist sehr sorgfältig vorzugehen. Die Rechtsprechung in einzelnen Ländern der EU, z.B. in Frankreich oder Belgien, geht davon aus, dass mit der Unterschrift die Angaben im Bericht als richtig anerkannt werden. Diese könnten dann nicht mehr in Frage gestellt werden.

Hauptaufgabe des Büros Grüne Karte ist die Regulierung von Verkehrsunfällen mit ausländischen Beteiligten in Deutschland. Für Unfälle, die sich im Ausland ereigneten, ist es nicht zuständig. Eine Hilfestellung können Geschädigte, deren Regulierung im Ausland gescheitert ist, unter Umständen über die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe e.V. erlangen.

Jörg Neuber
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jörg Neuber

Beiträge zum Thema