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Deutsche Auslandsschulen – Fernunterricht an deutschen Auslandsschulen

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Was sind deutsche Auslandsschulen?

Deutsche Auslandsschulen sind im Ausland betriebene Schulen, die deutsche Bildungsabschlüsse vermitteln – teils kann man aber auch andere Bildungsabschlüsse erwerben.

Deutsche Auslandsschulen sind vor allem für deutsche Diplomaten wichtig, sodass sie oftmals an Botschaftsstandorten errichtet wurden. Aufgrund der immer engeren Vernetzung der Welt haben sich aber auch schon etliche deutsche Auslandsschulen an Wirtschaftsstandorten entwickelt und werden auch häufig von Einheimischen wegen der Qualität oder Verbindung mit Deutschland besucht.

Der Vorteil an deutschen Auslandsschulen ist, dass man bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt die Kinder das deutsche Schulsystem weiter besuchen lassen kann.

Fernunterricht an deutschen Auslandsschulen:

Eine Besonderheit bei deutschen Auslandsschulen besteht darin, dass man auch über Fernunterricht beschult werden kann.

Hintergrund ist der, dass deutsche Auslandsschulen natürlich nicht alle Wirtschaftsstandorte im Ausland abdecken können, sodass ein Bedürfnis nach Fernunterricht an deutschen Auslandsschulen bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bestand, um das deutsche Bildungssystem fortzusetzen.

Während in Deutschland Homeschooling demnach nach wie vor nicht erlaubt ist, kann bei deutschen Auslandsschulen hierüber auch Homeschooling betrieben werden.

Rechtsgrundlagen der deutschen Auslandsschulen:

Die deutschen Auslandsschulen werden zwar meist von einzelnen deutschen Bundesländern mit verwaltet, die Rechtsgrundlagen sind allerdings unabhängig vom Bundesland für alle gleich und richten sich nach Regelungen der Kultusministerkonferenz (KMK).

Die konkrete Regelung zu finden, ist nicht immer einfach:

  • Es gibt allgemeine Schulordnungen und Prüfungsordnungen für den Abschluss nach der Sekundarstufe 1 und das Abitur.
  • Manche Schulen haben aber eigene Schulordnungen

Folglich muss man bei jeder Schule immer schauen, welche Rechtsgrundlage einschlägig ist.

Insgesamt ist aber zu konstatieren, dass sich die Regelungen weitgehend an das halten, was auch in den verschiedenen deutschen Bundesländern üblich ist:

  • So gibt es im pädagogischen Bereich genauso Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, wobei auch hier die üblichen pädagogischen Mittel (Unterrichtsausschluss als vorübergehende Suspendierung vom Unterricht, Überweisung in eine andere Klasse und Schulausschluss als dauerhafter Ausschluss von der Schule geregelt sind.
  • Und im Leistungsbereich gibt es genauso Versetzungsregelungen und Regelungen für Schulabschlüsse. Bei Teilleistungsstörungen (Legasthenie, Dyskalkulie usw.) gibt es zudem die Möglichkeit für Nachteilsausgleiche.

Die einzige Besonderheit ist mitunter, dass aufgrund der wenigen Schüler verschiedene Leistungsstufen gemeinsam unterrichtet werden und dann Binnendifferenzierungen vorgenommen werden.

Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Schulen:

Und natürlich gibt es auch gegen Entscheidungen der Schule die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Hierbei kann ich Sie als erfahrener Anwalt für Schulrecht natürlich auch bei deutschen Auslandsschulen gerne unterstützen! Mehr Informationen zu schulrdchtlichen Themen finden Sie über meine Websites.

Rechtsanwalt Andreas Zoller

Anwaltskanzlei Zoller – Anwalt für Schulrecht seit 2007


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