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Distanzunterricht Schule - KMK-Beschluss zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs vom 04.01.2021

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KMK-Beschluss zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Die Kultusminister haben am 04.01.2021 eine stufenweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs beschlossen:

• Stufe 1: Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 6. Die weiteren Jahrgänge der weiterführenden Schulen bleiben im Distanzunterricht.
• Stufe 2: Ergänzend Hybridunterricht (Wechselmodelle) für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und beruflichen weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 7 (durch Halbierung der Klassengrößen).
• Stufe 3: Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.

Für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen gilt weiterhin (Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13.12.2020.) eine Ausnahme, um die Vorbereitung auf Prüfungen angemessen begleiten zu können.

Bund-Länder-Treffen zu Corona-Maßnahmen  am 05.01.2021 (Corona-Beschlüsse vom 05.01.2021):

Dies wurde beim Bund-Länder-Treffen am 05.01.2021 im Grundsatz bestätigt, wobei eine Einigung dahingehend erfolgte, dass die Schulen bis zum 31.01.2021 geschlossen bleiben und es allenfalls Distanzunterricht gibt.

Unklar bleibt hiernach zunächst, ob dies auch die Abschlussjahrgänge betrifft, oder diese aufgrund des Beschlusses vom 13.12.2020 (s.o.) trotzdem Präsenzunterricht erhalten.

Hinzukommt, dass die Länder selbst die Details auf Basis des KMK-Beschlusses vom 04.01.2021 und der Corona-Beschlüsse vom 05.01.2021 festlegen, wobei es offenbar darauf hinausläuft, dass Grundschüler Arbeitsblätter erhalten und nur im weiterführenden Schulbereich Distanzunterricht stattfiindet.

Wie lange gibt es Distanzunterricht der Schulen?

Es wurden bisher noch keine 7-Tage-Inzidenzen festgelegt, ab wann die Schulen wieder öffnen, es ist demnach nicht einmal sicher, wann die erste Stufe greift und wieder Präsenzunterricht für die Klassen 1-6 in der Schule stattfinden wird (aktuell: frühestens ab Februar 2021).

Für die Schüler ab Klasse 7 wird es wohl erst einmal auch ab dem 01.02.2021 weiterhin Distanzunterricht geben und nur bei sinkenden Inzidenzen dann über die zweite Stufe irgendwann Hybridunterricht.

Nur die Abschlussklassen könnten grundsätzlich ab dem 11.01.2021 (Beschluss vom 13.12.2020) sofort wieder in den Präsenzunterricht zu gehen, möglicherweise aber auch in Form eines Hybridunterrichts. Es bleibt indes abzuwarten, ob der Beschluss vom 13.12.2020 durch den Beschluss vom 05.01.2021 überlagert wird und auch für Abschlussklassen frühestens ab dem 01.02.2021 wieder Präsenzunterricht stattfindet.

Distanzunterricht in der Schule:

Es ist weder auf der Seite der Politik noch der Schulen erkennbar, dass flächendeckend professionelle Grundlagen für den Distanzunterricht geschaffen wurden. Es wird also wieder von den Kompetenzen einzelner Lehrer und Schulen abhängen, wie groß die Nachteile des Distanzunterrichts dieses Mal sein werden.

Neben der nach wie vor fehlenden technischen Ausstattung werden demnach erneut beengte häusliche Verhältnisse besonders problematisch werden und vor allem gibt es nach wie vor keinen Bildungsplan, der auf Distanzunterricht ausgelegt ist, d.h. jeder Lehrer experimentiert für sich selbst und muss Unterrichtsmaterialien für den Distanzunterricht umstellen...

Neben der Politik, die Knall auf Fall im Dezember den Lockdown anordnete und keine Vorkehrungen traf, ist dies auch den Schulen anzulasten, die zwar kalt erwischt wurden, allerdings auch seit mehreren Monaten wissen, dass es hierzu wieder kommen könnte, ohne dass hinreichende Vorkehrungen getroffen wurden.

Die Bewertung im Distanzunterricht der Schulen:

Die Regelungen sind in den einzelnen  Bundesländern unterschiedlich. Aktuell ist es meist so, dass die mündlichen Leistungen im Distanzunterricht bewertet werden, schriftliche Leistungen aber grundsätzlich in der Schule erbracht werden sollen. Hintergrund ist, dass Schulen beim Distanzunterricht  Schummeleien befürchten.

Dies geschah allerdings bisher vor dem Hintergrund, dass nur einzelne Schüler vom Präsenzunterricht befreit waren bzw. einzelne Klassen in Quarantäne. Wenn nunmehr längere Zeit Distanzunterricht stattfindet (so sieht es nach dem KMK-Beschluss mit den 3 Stufen ja zumindest für die Schüler ab Klasse 7 aus), wird man wohl auch schriftliche Leistungen künftig von zu Hause erbringen müssen. Klassenarbeiten schließen ja Themenblöcke ab und müssen demnach zeitnahe festgesetzt werden. Möglicherweise werden aber Klausuren auch weiterhin in verkleinerten Gruppen in Schulen geschrieben.

Kann man Noten im Distazunterricht anfechten?

Sind die  Noten im Distanzunterricht schlecht, sollte man sich die Noten aufschlüsseln lassen, d.h. alle schriftlichen und mündlichen Noten offenlegen lassen. Dann kann man schauen, wie die Note ohne den Distanzunterricht ausgesehen hätte.

War der Distanzunterricht mangelhaft, so dass der Schulstoff nicht verständlich oder vollumfänglich vermittelt wurde, kann man versuchen, die Noten des Distanzunterrichts anzugreifen, so dass diese nicht negative Auswirkungen auf die Gesamtnote haben.

Distanzunterricht und Abschlussprüfung:

Hier muss man schauen, ob in Abschlussklassen tatsächlich durchgängig regulärer Unterricht stattfindet oder ggf. größere Lücken durch Lockdown, Quarantäne oder ein Wechselmodell entstehen.

Die Problematik stellt sich dann insbesondere wieder dar, inwiefern Abschlussprüfungen  in die Notenbildung miteinbezogen werden.

Dies war ja bereits Gegenstand im Schuljahr 2019/2020, als Schüler gegen die Abschlussprüfung aus dem Lockdown oder mit kürzerer Vorbereitung geklagt hatten und stattdessen wollten, dass die Abschlussnote nur aus den bisher erbrachten Leistungen ohne Abschlussprüfung zu bewerten ist.   Die Gerichte haben das damals nicht anerkannt, was nach meiner Auffassung falsch war, denn die Vorbereitungen waren je nach Engagement der Lehrer, technischen Voraussetzungen und häuslichen Bedingungen nicht mehr gleichwertig und insgesamt deutlich schlechter. Ich fand es auch sehr befremdend, dass einige Kultusminister Lehrer quasi zu großzügigen Bewertungen angehalten haben, was  dazu führte, dass es manche Lehrer so machten, andere aber nicht, was zu noch mehr Ungleichheit führte. Man hat dann bei den Abschlüssen gesehen, dass manche Lehrer/Schulen sehr großzügig waren und es gab die beste Abiturprüfung seit dem zweiten Weltkrieg und andere sehr streng waren und es gab das schlechteste Abitur seit dem zweiten Weltkrieg. Die Abschlussprüfungen 2020 waren demnach reine Willkür und haben zu deutlichen Notenverzerrungen geführt. Insofern kann man nur hoffen, dass Gerichte in diesem Schuljahr näher am praktischen Leben ankommen, was Distanzunterricht für Schüler bedeutet…

Sollten tatsächlich aus dem Distanzunterricht oder wochenlangem Wechselunterricht Abschlussprüfungen geschrieben werden, dann würde ich jedenfalls hoffen, dass die Gerichte dieses Jahr dann eine Durchschnittsabitur ohne zwangsweise Einbeziehung der Abschlussprüfung mittragen.

Nähere Informationen zum Schulrecht mit Links zu anderen Themengebieten des Schulrechts finden Sie auf meiner Website www.anwalt-fuer-schulrecht.com.

Rechtsanwalt Andreas Zoller

Anwaltskanzlei Zoller - Anwalt für Schulrecht


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