Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften - vorausgefüllte Forderungsanmeldungen

  • 5 Minuten Lesezeit

Direkt-Investoren der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe erhalten Post mit vorausgefüllten Forderungsanmeldungen. Wie man damit umgehen soll und ob man diese bedenkenlos unterschreiben kann, lesen Sie hier. 

1. Vorausgefüllte Forderungsanmeldungen

Direktinvestoren und Direktinvestorinnen der Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft haben in den letzten Tagen Post vom Insolvenzverwalter erhalten bzw. werden diese noch erhalten. 

In dem 4-seitigen Schreiben, dem zusätzlich noch der jeweilige Beschluss des Amtsgerichtes Oldenburg (AG Oldenburg) beigefügt ist, erläutert der Insolvenzverwalter, wie die Forderung konkret anzumelden ist. Dazu wird eine vorausgefüllte Forderungsanmeldung beigefügt. 

Wenn die Investoren diese Forderung gemäß dem beigelegten Formular anmelden möchten, muss diese nur unterzeichnet und an den Insolvenzverwalter bis zum 

15.06.2022

zurückgesandt werden. 

Praxistipp: Wenn die Forderung durch einen Anwalt eingereicht werden soll, muss dafür eine gesonderte, speziell auf die Anforderungen des Insolvenzverfahrens ausgestellte Vollmacht beigefügt werden. Ohne eine solche Vollmacht wäre die Anmeldung durch einen Anwalt unwirksam. 

2. Wie setzt sich die Berechnung zusammen

Die Kerninformationen der Forderungsanmeldungen kann sich jeder Anleger bzw. jede Anlegerin selbst aus dem Vertrag ableiten. Das sind: 

  • Mietbeginn
  • Einzahlungsdatum
  • Kaufpreis und 
  • Rückkaufpreis

Diese Werte kann jeder Anleger bzw. jede AnlegerIn aus seinem/ihrem Vertrag ableiten. Sodann werden die einzelnen Zahlungen mit Datum der Fälligkeit angegeben. Die Bemerkung "ja" bedeutet, dass die Zahlung geleistet wurde, die Bemerkung "nein", dass diese Zahlung fällig war bzw. noch offen steht. Die Summe der noch offenen Zahlungen - also Mieten und Rückkaufswerte - bilden den Gegenstand der Forderungsanmeldung.

Grundsätzlich ist diese Berechnung recht überschaubar. Gerade aber wenn es mehrere Verträge - gegebenenfalls mit mehreren Gesellschaften - gab, kann die Prüfung der tatsächlich erhaltenen Zahlungen etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. 

Wenn man mit dem so ermittelten Wert einverstanden ist, dann ist die Forderungsanmeldung zu unterschreiben. Weitere Unterlagen sind nicht beizufügen. 

3. Bestehen aufgrund der Sicherungsübereignung Ansprüche auf Absonderung oder Aussonderung? 

Wenn ein Anleger bzw. eine Anlegerin Rechte aufgrund eines Rechtes auf Aussonderung oder Absonderung geltend machen möchten, ist dies gesondert unter Nachweis der entsprechenden Unterlagen schriftlich zu begründen. 

Ein Recht auf Absonderung dürfte vermutlich nicht greifen, da die mit dem Mieteinnahmenpoolvertrag verbundene Sicherungsübereignung an die THD Treuhanddepot GmbH in erster Linie dieser zugute kommen dürfte. Das gilt aber nur, wenn dieser Vertrag überhaupt wirksam ist. Hier habe ich erhebliche rechtliche Bedenken. 

Ein Recht auf Aussonderung besteht dann, wenn der Anleger oder die Anlegerin tatsächlich Eigentümer der Leuchten geworden ist Davon gehen die meisten AnlegerInnen zwar aus, aber ob tatsächlich Eigentum wirksam übereignet wurde, ist fraglich. Zwar besitzen viele Anleger ein Eigentumszertifikat, doch ist dies kein Beweis dafür, dass sie tatsächlich Eigentümer geworden sind. Tatsache ist, dass der Insolvenzverwalter sich dagegen wehren wird, wenn einzelne Anleger "ihre" Leuchten aus der Masse herauslösen wollen. Es wird also auf eine streitige Auseinandersetzung mit dem Verwalter hinauslaufen, deren Ausgang als offen bezeichnet werden muss   

Hinzu kommt ein weiteres Problem: Wenn der einzelne Anleger oder die einzelne Anlegerin tatsächlich Eigentümer wären, dann müsste der Verwalter die Leuchten herausgeben. Die Frage ist dann aber, was damit gewonnen wäre. Ob der ursprünglich mit dem Endnutzer geschlossene Mietvertrag dann weiter geführt werden kann ist fraglich. Wenn die Leuchten - was leider auch der Fall ist - gar nicht vermietet ist und irgendwo eingelagert ist, ist fraglich, was dem einzelnen Anleger bzw. der einzelnen Anlegerin eine solche Leuchte dann physisch bringt. Ob diese eigenständig nutzbar gemacht werden können und ob da ein höherer Betrag als die Insolvenzquote zu erwarten ist, ist fraglich. 

Auf Basis der mir derzeit vorliegenden Informationen halte ich diesen Weg jedenfalls nicht so aussichtsreich, dass ich ihn so ohne weiteres empfehlen kann. 

4. Was passiert, wenn ich einen Verwertungsauftrag unterschrieben habe? 

Manche Anleger bzw. Anlegerin haben den Verwertungsauftrag der Insolvenzverwalter unterzeichnet. Allerdings haben alle Anleger die gleichen Forderungsanmeldungen erhalten, ohne, dass der unterzeichnete Verwertungsauftrag berücksichtigt worden wäre. Dies hat zwei Gründe: Zum einen ist noch gar nicht klar, ob dieser Verwertungsauftrag tatsächlich greift. Er hängt ja bekanntermaßen von einer Vielzahl von Voraussetzungen ab. Ferner werden etwaige Verwertungserlöse erst bei einer tatsächlichen Verwertung im Rahmen der Schlussverteilung berücksichtigt. Daher ist auch nachvollziehbar, dass dieser in der Forderungsanmeldung nicht berücksichtigt wurde. 

Praxistipp: Auch wenn Sie einen Verwertungsauftrag unterzeichnet haben, sollten Sie in jedem Falle Forderungen anmelden, um sich alle Rechte im Insolvenzverfahren zu wahren. 

5. Schreiben der THD Treuhanddepot GmbH und rp Law

Parallel dazu haben Sie ein Schreiben der THD Treuhanddepot GmbH erhalten oder Sie erhalten dieses noch. Dem beigefügt ist ein Informationsschreiben der Kanzlei rp Law mit einem Rückmeldebogen. In dem Schreiben der THD Treuhanddepot GmbH werden die bisherigen Leistungen der THD dargestellt. Ich sehe die Rolle der THD Treuhanddepot GmbH aus mehreren Gründen kritisch. Zum einen hat die Gesellschaft mir gegenüber eingeräumt, nicht über alle Informationen und Unterlagen zu verfügen, die für die Durchführung des Mieteinnahmenpoolvertrag erforderlich sind. Des Weiteren räumt die Treuhandgesellschaft selbst ein, dass "Zweifel an der Rechtswirksamkeit der Vereinbarungen" bestünden. 

Abgesehen davon, dass ich letztere Zweifel aus verschiedenen Rechtsgründen teile, sollten sich AnlegerInnen fragen, warum genau der Anwaltsgesellschaft ein Mandat erteilen soll, welche von dieser Treuhandgesellschaft empfohlen wird. Welche Agende da verfolgt wird, weiß ich nicht. 

6. Was kann ein Anwalt tun? 

Wie bereits oben ausgeführt, sind die Forderungsanmeldungen grundsätzlich transparent ausgestaltet. Neben der Anmeldung der Forderung ist aber auch die Gläubigerversammlung am 13.07.2022 zu berücksichtigen. AnlegerInnen, die dort nicht selbst vor Ort sein können oder wollen, sollten Ihre Stimme nicht verfallen lassen. Anderenfalls wird über Ihren Kopf hin über das weitere Schicksal entschieden. 

Gern können Sie mich zu Fragen rund um die Forderungsanmeldung und die Gläubigerversammlung kontaktieren. Hier kann ich Ihnen die Hintergründe erläutern. Kosten fallen hierzu keine an. Wenn Sie eine Vertretung im Insolvenzverfahren wünschen, kann ich Ihnen auch mögliche Kosten und deren Zusammensetzung sowie die Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherungen erläutern. 

Gern können Sie mich über das unten stehende Kontaktformular kontaktieren oder Sie schreiben mir eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de . Sie können mich auch anrufen unter 02621 6239288




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