Deutsche Lichtmiete - Insolvenz in der 2. Runde!

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Erneutes Insolvenzverfahren bei der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe. Mit Beschluss vom heutigen Tage hat das Amtsgericht Oldenburg erneut Herrn Rüdiger Weiß zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete AG bestellt. Lesen Sie hier, wie es nun weitergeht und ob auch die anderen Gesellschaften der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe betroffen sind. 

1. Deutsche Lichtmiete AG erneut im vorläufigen Insolvenzverfahren

Mit Beschluss vom heutigen Tage wurde erneut das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete AG angeordnet. Es wurde ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen und die Verwaltung des Vermögens durch den vorläufigen Verwalter angeordnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter des ersten Insolvenzverfahrens wurde erneut berufen. Herr RA Rüdiger Weiß wird nun erneut die Frage zu prüfen haben, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. 

2. Warum gibt es ein neues Insolvenzverfahren? 

Bereits im Januar wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet. Dieses ging auf einen sogenannten Eigenantrag der Deutsche Lichtmiete AG zurück. Diesen Eigenantrag hat die Deutsche Lichtmiete AG jedoch wieder zurückgezogen, sodass das vorläufige Insolvenzverfahren wieder aufgehoben wurde. Die Einzelheiten hierzu können Sie hier nochmals nachlesen: 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/deutsche-lichtmiete-gruppe-erheblicher-fehlbestand-ruecknahme-insolvenzantraege-198072.html

Bei dem jetzigen Verfahren soll es sich um ein Verfahren aufgrund eines Antrages eines Gläubigers handeln. Mit anderen Worten: Ein Gläubiger konnte dem Gericht belegen, dass bei der Gesellschaft ein Insolvenzgrund vorliegt. Dies kann z.B. eine Zahlungsunfähigkeit und/oder eine Überschuldung sein. 

3. Wie geht es jetzt bei der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe weiter? 

Bei der Deutsche Lichtmiete AG wird der vorläufige Insolvenzverwalter erneut zu prüfen haben, ob das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 3 Monaten. Der Hintergrund dieses Zeitraumes ist die Zahlung von Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit für diesen Zeitraum. 

Unabhängig davon, ob der vorläufige Verwalter diesen Zeitraum erneut voll ausschöpft, wird er vermutlich auf seine Erkenntnisse aus dem ersten Insolvenzverfahren zurückgreifen. Da hat sich nach unserer Einschätzung nicht viel geändert. Ob es sich bei dem Geschäftsmodell der Deutsche Lichtmiete um ein tragfähiges Geschäftsmodell handelt, werden Gerichte und Staatsanwaltschaften beurteilen müssen. 

Es ist eher zu erwarten, als dass es auszuschließen ist, dass das jetzige vorläufige Insolvenzverfahren Auswirkungen auf die übrigen Gesellschaften haben könnte. So geht denn auch die Staatsanwaltschaft Oldenburg von einer Einbindung der übrigen Gesellschaften der Unternehmensgruppe in mögliche Vermögensverschiebungen aus. Die Einzelheiten zu den neuen Arresten der Staatsanwaltschaft können Sie hier nachlesen: 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/deutsche-lichtmiete-anlegerinnen-muessen-forderungen-jetzt-fristgerecht-melden-weitere-vermoegensarreste-198395.html 

Ich halte es daher zumindest nicht für ausgeschlossen, dass es hier zu einem "Domino-Effekt" kommen könnte. Das werden die nächsten Tage zeigen. 

4. Update 10.03.2022 - weitere Insolvenzen - kommt jetzt der Dominoeffekt? 

Inzwischen wurde auch für die Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH (33 IN 15/22) und für die Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH (16 IN 14/22) Insolvenzantrag gestellt. Hierbei handelt es sich um Eigenanträge der Schuldnerinnen. Auch hier wurde Herr RA Weiß zum Insolvenzverwalter bestellt. 

Somit fängt das bereits aus Januar 2022 bekannte Spiel von Form an. Die Insolvenz der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH wird vermutlich Auswirkungen auf die Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH haben und das wiederum wird für die Direkt-Investoren dann zu einem Problem. Es würde mich nicht wundern, wenn die Gesellschaften nun genau so wie die Dominosteine fallen, wie dies bereits im Januar der Fall war. 

5. Was kann ein Anwalt tun für Sie tun? 

Mittlerweile hat das Verfahren Deutsche Lichtmiete eine Komplexität im Tatsächlichen und Rechtlichen erreicht, denen man als AnlegerIn nur schwer folgen kann, da man als Nicht-Jurist nicht tagtäglich mit solchen Vorgängen konfrontiert ist. 

Informationen sind das "A und O". Wenn Sie wissen wollen, welche Zusammenhänge es bei der Deutschen Lichtmiete Unternehmensgruppe gab, was Sie konkret jetzt tun können, tun sollten oder gar tun müssen und warum die die Vermögenswerte einer Kapitalgesellschaft in Hamburg eingefroren hat und was die Verantwortlichen bei der Unternehmensgruppe damit zu tun haben, können Sie mich gern ansprechen. Fast täglich gibt es neue Informationen, die die rechtliche Lage ändern. 

Sie können sich über das unten stehende Kontaktformular, telefonisch oder über marc.gericke@gericke-recht.de an mich wenden. Gern können wir im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung Ihre Optionen besprechen. Sie können sich auch gern an mich wenden, wenn Sie einfach nur Fragen zu dem Themenkomplex haben. 





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