Deutsches Erbschaftsteuerparadies vor dem Aus? Auswirkungen auf Deutschland und Spanien

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Mit Freibeträgen von 500.000,-- Euro für den überlebenden Ehepartner und für die Kinder von je 400.000,-- Euro ist Deutschland ein Erbschaftsteuerparadies in Europa. Zu beachten ist auch noch, dass der Höchstsatz der Erbschaftsteuer 50 % des Erbvermögens bildet. Die Freibeträge für Nichtansässige in Spanien belaufen sich dagegen nur auf knapp 16.000,-- Euro für den überlebenden Ehepartner wie auch für die Kinder; die Erbschaftsteuerhöchstquote in Spanien beträgt 81,6 %. Schenkungssteuerfreibeträge gibt es hingegen nicht.

Das deutsche Erb- und Schenkungsteuergesetz gewährt bei Schenkungen die gleichen Freibeträge wie in Erbfällen und gibt sich mit höchstens 50 % der Schenkungssumme als Schenkungsteuer zufrieden. Und das alle zehn Jahre wieder. Für Kinder gelten bei Schenkungen die gleichen Freibeträge von 400.000,-- Euro wie bei Erbschaften, jeweils bezogen auf den schenkenden Elternteil.

Diese für Erben super günstigen Regelungen hat der deutsche Gesetzgeber im Jahr 2008 eingeführt, insbesondere aber auch die, wonach im Interesse der Sicherung von Arbeitsplätzen Familienunternehmen bei Erbschaften und Schenkungen eine Sonderregelung eingeräumt wurde. Schon der Bundesfinanzhof hat insoweit zum Ausdruck gebracht, dass hierin eine unerlaubte Diskriminierung gegenüber anderen Steuerpflichtigen zu sehen sei. Diese zahlten auf Immobilien- und Sparguthaben wesentlich höhere Steuern als Erben von Familienunternehmen. Dies stelle eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes dar. Insgesamt muss damit gerechnet werden, dass wegen gestiegenen Finanzbedarfs der öffentlichen Hand das Gesamtpaket der Erbschaft- und Schenkungsteuer sehr zeitnah eine Neuregelung finden wird. Dies auch im Hinblick auf die Wahlen zum Bundestag im Herbst dieses Jahres.

Die Zeit drängt

Wer also Steuern sparen will, sollte sich mit Schenken im Rahmen einer vorweggenommenen Erbschaft beeilen. Die Zeit drängt. Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, also in Deutschland den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hat, in Spanien aber nur über eine Ferienimmobilie verfügt, für den gelten (noch) die nachstehenden Steuersätze, bezogen auf sein in Deutschland belegenes Vermögen:

Die deutsche Erbschaftsteuer - Regeln und Sätze

Höhe des Erbes oder der                                  Steuerklassen 1)

Schenkung nach Freibetrag                    I                  II                 III


Bis 75.000 Euro                                         7 %           15 %           30 %

Bis 300.000 Euro                                      11 %           20 %           30 %

Bis 600.000 Euro                                      15 %           25 %           30 %

Bis 6.000.000 Euro                                    19 %           30 %           30 %

Bis 13.000.000 Euro                                  23 %           35 %           50 %

Bis 26.000.000 Euro                                  27 %           40 %           50 %

Mehr als 26 Mio. Euro                               30 %           43 %           50 % 

1)         Steuerklasse I: Ehepartner, Kinder, Enkel;

Steuerklasse II.: z.B. Eltern, Geschwister;

Steuerklasse III. Partner, Neffen, Freunde (Quelle: KPMG)


Immobilienschenkungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der notariellen Form, Geldschenkungen können dagegen formlos vorgenommen werden. Allerdings sind diese dem zuständigen Schenkungs- und Erbschaftsteuerfinanzamt anzuzeigen.

Steuervergleich Deutschland / Spanien

Beispielsfall:

In Deutschland übertragen Eltern schenkweise ihrer Tochter eine in Deutschland belegene Immobilie im Wert von 700.000,-- Euro. Eltern wie Tochter sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Die Übertragung bewegt sich im Rahmen der steuerlichen Freibeträge, so dass keine Schenkungssteuern anfallen.

Die Situation, bezogen auf eine spanische Immobilie mit dem gleichen Wert, wobei Eltern und Tochter in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig sind, sieht ganz anders aus:

Immobilienwert                                                                                         €                                                                                                                 700.000,00

Kein Freibetrag

Zu zahlender Schenkungssteuerbetrag

(zwei Schenker, eine Beschenkte: je Schenker 68.216,81 €, gesamt     €                                                                                                                 136.433,62

Diesem Beispiel wurde das spanische Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz Nr. 29/1987 vom 18.12.1987 in der Fassung des Gesetzes 54-91/1999 zugrunde gelegt. Erbschaftsteuerliche Besonderheiten einzelner Autonomías, die für Residentes gelten, wurden in diesem Beispielsfall nicht berücksichtigt, weil diese auf Nichtansässige keine Anwendung finden.

Es kann sich also durchaus lohnen, in Deutschland eine Geldschenkung an die Kinder vorzunehmen, die in Deutschland innerhalb der Freibeträge steuerfrei ist. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt das oder die Kinder hiervon eine spanische Immobilie erwerben, gelten die Regelungen über die spanische Grunderwerbsteuer (ITP), die wesentlich günstiger sind als die des spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes.

Weitere Einzelheiten können bei uns erfragt werden.

Frankfurt am Main im Juli 2013

Von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz


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