Die eigene Fondsbeteiligung verkaufen – Fallstricke des Zweitmarkts

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Uns erreichen immer wieder Anfragen bezüglich der Möglichkeiten des Verkaufs geschlossener Fonds über eine Handelsplattform. Der Verkauf eines geschlossenen Fonds über eine Zweitmarktbörse ist eine von mehreren Möglichkeiten, sich von einer haftungsträchtigen Beteiligung zu lösen. Grundsätzlich ist im Falle des Vorliegens einer Falschberatung zunächst die Anspruchsstellung gegenüber dem Berater, den Prospektverantwortlichen oder Initiator des Fonds das Mittel der Wahl. Von einer Kündigung eines geschlossenen Fondsanteils ist grundsätzlich abzuraten, zumindest sollten zuvor Informationen über ein etwaiges negatives Abfindungsguthaben eingeholt werden. Im schlimmsten Fall würde eine Kündigung des Fondsanteils nämlich mit Zahlungsansprüchen des Fonds gegenüber dem Anleger enden. 

Viele Faktoren beim Verkauf (z. B. wie schnell ein Verkauf stattfinden und welcher Preis am Ende erzielt werden kann) der eigenen Beteiligung an einem geschlossenen Fonds über den Zweitmarkt sind nicht planbar. Dies liegt zum einen daran, dass es kein hohes Auftragsvolumen gibt. Zum anderen liegt es daran, dass es keinen regulierten Zweitmarkt für geschlossene Fonds gibt. Das Verkaufsprozedere eines geschlossenen Fondsanteils auf dem Zweitmarkt ist sogar eher mit dem Autoverkauf über eine Online-Autobörse vergleichbar, als mit dem Verkauf von Aktien über eine regulierte Börse.

Fondsbeteiligung verkaufen: Der Ablauf eines Verkaufs

Hat man sich für den Verkauf eines Fondsanteils entschieden, müssen einige Dinge beachtet werden.

1. Seriöse Handelsplattform auswählen 

Zunächst sollte eine seriöse Handelsplattform gewählt werden. Experten können Anleger unterstützen, zumal sich die Verkaufsbedingungen und tatsächlich mit dem Verkauf einhergehenden Kosten oftmals deutlich voneinander unterscheiden.

2. Käufer finden 

Im nächsten Schritt muss ein potenzieller Käufer gefunden werden. Da Angebot und Nachfrage nach geschlossenen Fonds auf dem Zweitmarkt nicht vergleichbar sind mit der Nachfrage nach Aktien großer Unternehmen, gestaltet sich bereits die Suche nach einem Interessenten meist langwierig. Der Interessent muss auch bereit sein, den geforderten Preis zu bezahlen. In vielen uns bekannten Fällen endet der Verkaufswunsch von Anlegern schon im Anfangsstadium, da sich keine Interessenten zum ausgelobten Preis melden. Insoweit benötigt ein potenzieller Verkäufer nicht nur starke Nerven, sondern auch eine gute Portion Glück.

3. Verkaufsbedingungen prüfen 

Ist ein Käufer gefunden, der einen annehmbaren Preis zu zahlen bereit ist, müssen die Verkaufsbedingungen gründlich studiert werden. Denn die meisten uns bekannten Verträge beinhalten keine Haftungsfreistellung des Verkäufers. Das bedeutet, dass der Verkäufer eines geschlossenen Fonds unter Umständen noch Jahre nach Verkauf zur Kasse gebeten werden kann. Dies gilt insbesondere im Falle der Schieflage des Fonds oder einer Insolvenz der Fondsgesellschaft für bereits erhaltene Ausschüttungen. Verkäufer einer Fondsbeteiligung sollten sich davor absichern, bevor sie dem Verkauf endgültig zustimmen.

Die Schwierigkeiten beim Verkauf einer Fondsbeteiligung liegen oft auch im Konstrukt eines geschlossenen Fonds selbst. Denn im Gegensatz zu einer Aktie, welche einen Unternehmenswert darstellt, sind geschlossenen Fonds oft so konzipiert, dass sie eine bestimmte Laufzeit beinhalten. So enden viele Fonds mit dem Verkauf eines finanzierten Objekts, wie z. B. einem Schiff oder einer Immobilie, sofern der Verkauf realisiert werden kann. Ferner beinhalten geschlossene Fonds oft Steuervorteile auf Fonds- oder Anlegerebene, welche in der Anfangszeit besonders attraktiv sind. Daher sinkt der Wert des Fonds mit zunehmender Haltedauer.

Ersteinschätzung für Anleger

Anlegern von geschlossenen Fonds erläutern wir alle wichtigen Informationen für eine Entscheidung zum Verkauf über den Zweitmarkt beraten Sie in Bezug auf die Regelungen des Kaufvertrages. 


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