Die „Feinstaubplakette“ ist da – jetzt wird es ernst!

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Bereits im Jahre 2007 zeichnete sich ab, dass es die Feinstaubplakette einmal geben würde. Als erster Schritt in diese Richtung trat im März des vergangenen Jahres die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen in Kraft. Dieses war jedoch lediglich die Theorie. Die sich anknüpfenden Folgen zeichnen sich nunmehr erst seit Anfang dieses Jahres ab.

Der Gesetzgeber räumt jetzt die Möglichkeit ein, sog. „Umweltzonen" zu errichten. Diese gelten für Personenkraftfahrzeuge und Nutzkraftwagen mit Verbrennungsmotoren (Benzin, Diesel und Gas) sowie elektrobetriebene Fahrzeuge.

Nur mit einer sichtbar an der Windschutzscheibe angebrachten Feinstaubplakette dürfen die „Umweltzonen" zukünftig durchfahren werden. Wer eine solche Plakette nicht besitzt oder nicht sichtbar im Auto angebracht hat, darf während der vorgeschriebenen Zeiten diese „Umweltzonen" nicht benutzen.

„Umweltzonen" wurden z.B. bereits zum 01.01.2008 in Berlin, Hannover und Köln eingerichtet. Weitere sollen auch in Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Schwäbisch-Gmünd, Stuttgart, Tübingen, Bochum, München, Augsburg, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Frankfurt/Main, Gera, Mühlacker, Pforzheim, Regensburg, Reutlingen, Nürnberg, Herrenberg, Freiburg (Breisgau), Braunschweig, Darmstadt, Dresden, Heidelberg, Karlsruhe, Leipzig, Magdeburg, Neu-Ulm, Pleidelsheim, Ulm folgen.

Feinstaubplaketten können an unterschiedlichen Stellen erworben werden. Hierzu ist lediglich die Vorlage des Fahrzeugscheines (Zulassungsbescheinigung Teil I) erforderlich. Das Fahrzeug selbst wird keiner erneuten Untersuchung unterzogen. Möglichkeiten, um eine Plakette zu erwerben, bieten Ihnen u.a. die DEKRA, TÜV, GTÜ, KÜS und das Straßenverkehrsamt (Zulassungsbehörde) sowie alle AU-berechtigten Werkstätten an. Hier bekommen Sie auch weitergehende und umfassende Informationen rund um die Feinstaubplaketten und die sog. „Umweltzonen". Bei der Gebühr für die Ausstellung einer solchen Plakette muss mit einem Betrag ab 5,00 € gerechnet werden.

Wie erkenne ich, in welche Schadstoffgruppe mein Auto fällt?

Dies geschieht am einfachsten durch einen Blick in den Fahrzeugschein. Zu welcher Schadstoffgruppe ein Auto gehört und welche Umweltplakette dieses erhalten kann, hängt von den dort ausgewiesenen zwei letzten Ziffern der Emissionsschlüsselnummer ab. Diese finden Sie bei älteren Fahrzeugscheinen als letzte zwei Ziffern unter Punkt „zu 1" und bei neueren Zulassungsbescheinigungen im Teil I als letzte zwei Ziffern unter Punkt „14.1".

  • In die Schadstoffgruppe 1 (Es wird keine Plakette zugeteilt!) fallen alte Dieselfahrzeuge und Benziner ohne geregelten Katalysator mit den Emissionsschlüsselnummern: Benziner: 0, 03-13, 15, 17, 88, 98 Diesel: 0-24, 34, 40, 77, 88, 98

  • Schadstoffgruppe 2 bekommen Dieselfahrzeuge mit den Emissionsschlüsselnummern: 25-29, 35, 41, 71

  • In die Schadstoffgruppe 3 werden Dieselfahrzeuge mit den Emissionsschlüsselnummern: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72 eingeteilt, sowie Diesel PM1 (Partikelminderungsstufe) mit 14, 16, 18, 21, 22, 25-29, 34, 35, 40, 41, 71, 77.

  • Die Schadstoffgruppe 4 erhalten praktisch alle Benziner mit geregeltem Katalysator (G-Kat) und den Emissionsschlüsselnummern:Benziner: 01, 02, 14, 16, 18-70, 71-75, 77, Diesel: 32, 33, 38, 39, 43, 53-70, 73-75, Diesel mit Partikelfilter PM1: 49-52, PM2: 30, 31, 36, 37, 42, 44-48, 67-70, PM3: 32, 33, 38, 39, 43, 53-66

Was passiert, wenn Sie ohne Feinstaubplakette eine „Umweltzone" benutzen?

Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorgeschriebenen Feinstaubregelungen droht ein Bußgeld von 40 Euro sowie ein Punkt in Flensburg, auch wenn das Fahrzeug die Umweltzone aufgrund seiner Emissionswerte befahren dürfte.

Damit die Fahrt ins nahe gelegene Hannover (oder in andere Städte mit Umweltzonen) nicht zu einer Fahrt ins Ungewisse wird, sollte eine Plakettenerteilung bei den oben vorgenannten Einrichtungen kurzfristig vorgenommen werden.

Ihr Rechtsanwalt Michael Kuhn

(veröffentlicht 2008)


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