Impfpflicht und Aufklärungspflichten: Die Grenzen der Patientenautonomie im Medizinrecht

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Im Medizinrecht stellt sich immer wieder die Frage nach der Grenze der Patientenautonomie. Das bedeutet, inwieweit ein Patient das Recht hat, über seine medizinische Behandlung selbst zu entscheiden und wo die Grenzen seiner Entscheidungsfreiheit liegen.

Hierbei werden aktuell die Möglichkeit einer Impfpflicht sowie die ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten vor der Einwilligung in eine Impfung zu diskutieren sein. Willgt der Patient, im Rahmen seines Selbstbestimmungsrechts, nicht in eine Behandlung ein, gescheiht diese rechtswidrig.


Die Bedeutung der Patientenautonomie

Die Patientenautonomie hat im Medizinrecht eine besondere Bedeutung. Sie steht für das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, also für seine Fähigkeit, eigenständig Entscheidungen bezüglich seiner medizinischen Behandlung zu treffen. Das bedeutet, dass der Patient das Recht hat, über die medizinischen Maßnahmen, die an ihm vorgenommen werden, selbst zu entscheiden. Die Entscheidung des Patienten muss dabei aufgeklärt und freiwillig erfolgen.

Die Patientenautonomie und das Selbstbestimmungsrecht des Patienten sind im deutschen Recht verankert. Das Recht auf Selbstbestimmung ergibt sich aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, welches im Artikel 2 des Grundgesetzes verankert ist. Das bedeutet, dass jeder Mensch das Recht hat, sein Leben nach seinen eigenen Vorstellungen zu gestalten und eigenständig Entscheidungen zu treffen.

Im Medizinrecht gilt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten insbesondere im Rahmen der Aufklärung über eine medizinische Behandlung. Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten umfassend über die Risiken, Folgen und Alternativen einer Behandlung aufzuklären. Nur wenn der Patient über alle relevanten Informationen verfügt, kann er eine informierte Entscheidung treffen.

Insgesamt gibt es im Medizinrecht verschiedene Rechtsgrundlagen, die die Grenzen der Patientenautonomie und das Selbstbestimmungsrecht des Patienten regeln. Neben dem Grundgesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) spielen auch spezielle Gesetze wie das Patientenrechtegesetz eine wichtige Rolle. Das Patientenrechtegesetz regelt unter anderem die Rechte von Patienten bei medizinischen Eingriffen und schreibt die umfassende Aufklärung des Patienten vor.


Grenzen der Patientenautonomie

Die Patientenautonomie und das Selbstbestimmungsrecht des Patienten haben jedoch auch Grenzen. Eine dieser Grenzen ist die sogenannte Therapiefreiheit des Arztes. Die Therapiefreiheit bedeutet, dass der Arzt die Verantwortung für die medizinische Behandlung des Patienten trägt und entscheiden muss, welche Behandlungsmethoden für den Patienten geeignet sind. Wenn eine Behandlung nicht medizinisch indiziert ist oder sich nachteilig auf den Patienten auswirken kann, hat der Arzt das Recht und die Pflicht, von der Behandlung abzusehen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit der Patientenautonomie im Medizinrecht ist die sogenannte Sorgepflicht des Arztes. Die Sorgepflicht bedeutet, dass der Arzt verpflichtet ist, das Wohl des Patienten zu schützen. Das bedeutet auch, dass der Arzt gegebenenfalls von einer Behandlung absehen muss, wenn er der Meinung ist, dass sie dem Wohl des Patienten schadet. Diese Entscheidung trifft der Arzt aufgrund seiner medizinischen Fachkenntnisse und im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht.

Ein aktuelles Beispiel für eine Grenze der Patientenautonomie im Medizinrecht ist die Frage nach der Impfpflicht. Hier stellt sich die Frage, ob der Staat das Recht hat, eine Impfpflicht einzuführen, auch wenn der Patient sich dagegen entscheidet. Die Antwort darauf ist nicht einfach und wird in der aktuellen Diskussion kontrovers diskutiert.


Fazit

Die Patientenautonomie hat im Medizinrecht eine wichtige Bedeutung, allerdings gibt es auch Grenzen, die beachtet werden müssen. Die Therapiefreiheit des Arztes und die Sorgepflicht sind wichtige Faktoren, die berücksichtigt werden müssen. In der aktuellen Diskussion um die Impfpflicht zeigt sich, dass die Grenzen der Patientenautonomie nicht immer eindeutig sind und dass eine Abwägung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und dem Schutz der Allgemeinheit notwendig ist. Jedenfalls gehört zu einer selbstbestimmten Behandlung eine sorgfältige und einzelfallbezogene Aufklärung. So ist selbst bei groß angelegten Impfaktionen , wie der der Covid19 Impfung, eine individuelle Aufklärung angezeigt. Wurde der Patient nicht ordnungsgemäß aufgeklärt, entfällt seine Einwilligung für die Behandlung und diese erfolgte rechtswidrig. Wird nun ein Kausalzusammenhang zwischen der Impfung und einer Folgebeeinträchtigung hergestellt, bestehen Ansprüche auf Schadensersatz.

Der Beweismaßstab ist dabei der, dass dieser Kausalzusammenhang lediglich wahrscheinlicher sein muss, als ein Zusammenhang mit einer möglichen Vorerkrankung (Überwiegende Wahrscheinlichkeit von 51%).


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