Die Gründung einer Vorratsgesellschaft in Spanien

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Die Verwendung von Vorratsgesellschaften ist in der spanischen Praxis weit verbreitet, hauptsächlich um die langwierigen Formalitäten einer Gesellschaftsneugründung zu umgehen

In Spanien besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Vorratsgesellschaften von entsprechenden Dienstleistern zu erwerben.

Definition der Vorratsgesellschaft

Unter Vorratsgesellschaften versteht man Gesellschaften, die keinerlei wirtschaftliche Aktivität entfalten ausgenommen der ihres Gründungsvorgangs. Sie werden ausschließlich zu Vorratszwecken als „leere Hülle“ gegründet.

Der wichtigste Punkt ist, dass Sie keinen Geschäftsbetrieb aufnehmen, sondern lediglich ihr eigenes Vermögen verwalten.

Unterschied zwischen Vorrats- und Mantelgesellschaft

Der Unterschied einer Vorratsgesellschaft zur Mantelgesellschaft besteht darin, dass die Mantelgesellschaft in der Vergangenheit wirtschaftlich aktiv war. Die wirtschaftliche Tätigkeit der Mantelgesellschaft wurde irgendwann eingestellt, ohne die Gesellschaft dabei zu liquidieren oder aus dem Register zu löschen.

Die wichtigsten Gründungsformalitäten in Spanien im Überblick

Gesellschaftsneugründungen

Vorratsgesellschaft

  • Wahl eines Gesellschaftsnamens
  • Ausarbeiten der Gesellschaftssatzung
  • Einrichtung eines Bankkontos
  • Beantragung der Steuernummern
  • Notarielle Beurkundung
  • Eintragung ins Handelsregister
 
  • Erwerb aller Anteile und Aktien
  • Anpassung von Satzung, Geschäftszweck und Geschäftsführung
  • Aktivierung beim Registergericht
Dauer: 6 – 8 WochenDauer: weniger als 24 Stunden

Neugründung einer Gesellschaft in Spanien

Zum Vergleich der Gründungsformalitäten von Gesellschaftsneugründung und Vorratsgesellschaft werden hier die einer Gesellschaftsneugründung – am Beispiel der beiden am häufigsten vorzufindenden Gesellschaftsformen, der Sociedad Limitada (S.L.) und der Sociedad Anónima (S.A.) – betrachtet.

1. Wahl eines Gesellschaftsnamens

Der erste Schritt ist die Wahl eines Gesellschaftsnamens und die Reservierung des gewünschten Namens beim spanischen Handelsregister.  

2. Ausarbeitung der Gesellschaftssatzung

Ausarbeitung der Gesellschaftssatzung. Das bei der Gründung erforderliche Stammkapital ist zum Zeitpunkt der Gründung einzuzahlen.

3. Einrichtung eines Bankkontos

Einrichtung eines Bankkontos auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft.

4. Beantragung der spanischen Steuernummern

Beantragung einer spanischen Steuernummer für die Gesellschafter (NIE) und die Beantragung der Steuernummer der Gesellschaft (CIF).

5. Geschäftsführung, Verwalter und Gesellschafterversammlung

Die Geschäftsführung der Gesellschaft obliegt den Verwaltern, die von der Gesellschafterversammlung bestellt werden. Die Verwalter übernehmen die gesetzliche Vertretung der Gesellschaft im Rechtsverkehr. Die Gründung einer Gesellschaft bedarf mindestens eines Gesellschafters.

6. Notarielle Beurkundung

Die Gründung der Gesellschaft erfordert darüber hinaus zwingend eine notarielle Beurkundung.

7. Rechtsfähigkeit durch Eintragung ins Handelsregister

Die volle Rechtsfähigkeit erlangt die Gesellschaft mit ihrer Eintragung in das Handelsregister. Die Wirkung der auf das Stammkapital beschränkten Haftung tritt erst ab diesem Zeitpunkt ein.

Die definitive Eintragung ins Handelsregister kann sich über 6-8 Wochen hinziehen.

Gründung einer Vorratsgesellschaft in Spanien

Die Vorratsgesellschaft ist zum Zeitpunkt ihres Erwerbs bereits im Unternehmensregister eingetragen und besitzt eine Steuernummer sowie eine Standardsatzung, was zu einer deutlichen Beschleunigung des Verfahrens führt.

1. Alle Anteile und Aktien müssen erworben und übertragen werden

Um die Vorratsgesellschaft verwenden zu können müssen sämtliche Anteile oder Aktien erworben und übertragen werden.

2. Anpassung von Satzung, Geschäftsführung und Geschäftszweck

Außerdem ist die Satzung der Vorratsgesellschaft zu ändern. Besonders wichtig ist hierbei, den Geschäftszweck anzupassen und die Geschäftsführung im Satzungstext auszutauschen.

3. Aktivierung der Vorratsgesellschaft beim Registergericht offenlegen

Die Aktivierung einer Vorratsgesellschaft ist als wirtschaftliche Neugründung gegenüber dem Registergericht offenzulegen.

Der größte Vorteil des Erwerbs einer Vorratsgesellschaft in Spanien ist, dass diese in weniger als 24 Stunden ihre wirtschaftliche Aktivität aufnehmen kann.


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