Die Sache mit dem Fahrverbot im Ordnungswidrigkeitenrecht

  • 2 Minuten Lesezeit

Ob erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung, das Fahren unter Einfluss oder auch ein illegales Straßenrennen, immer droht ein Fahrverbot für den Betroffenen. Das Fahrverbot verbietet den Betroffenen für einen gewissen Zeitraum Kraftfahrzeuge jeder Art im Straßenverkehr zu führen. Hierzu gehören neben (klassischen) PKW auch Motorräder, LKW oder sogar Traktoren. Oft stehen bereits durch einen Monat Fahrverbot berufliche und private Existenzen auf dem Spiel.

Verhinderung des Fahrverbots als Rechtsfolgenverteidigung

Neben der Verteidigung in der Sache an sich ist auch eine Abwehr des Fahrverbots möglich. Dieses gilt insbesondere bei Gefährdung der beruflichen Existenz. Die Hürden welche durch die entsprechende Rechtsprechung gezogen werden sind jedoch grundsätzlich hoch. Dieses gilt insbesondere in Fällen ohne Bezug zu Berufskraftfahrern. Hier ist häufig ein Anschreiben oder eine Kündigungsandrohung des Arbeitgebers notwendig.

Erheblicher Spielraum von Richtern und Behörden

Zu beachten ist jedoch das Verwaltungsbehörden und Richtern ein erheblicher Spielraum eingeräumt wird. Oft kann das Fahrverbot, mit guter juristischer Argumentation, gegen eine Erhöhung der Geldbuße abgewendet werden. Auch die Beschränkung auf eine besondere Fahrzeugklasse ist in Einzelfällen möglich. Die Erhöhung des Bußgelds stellt zwar den Regelfall dar, kann jedoch manchmal durch einen frühzeitig eingeschalteten Verteidiger verhindert werden.

Erhebliche Erfolgsquote bei frühzeitiger Mandatierung

Die Gefahr eines Fahrverbots bedeutet für den Verteidiger, auch in Vorbereitung eines möglichen Gerichtstermins, oft einen erheblichen Zeit und Arbeitsaufwand. Verteidigungsziele müssen herausgearbeitet werden. Arbeitgeber möglicherweise kontaktiert, betriebliche Unterlagen von Selbstständigen aufgearbeitet und ausgewertet werden. Oft hilft auch eine persönliche Kontaktaufnahme zwischen dem Verteidiger und der Bußgeldstelle, beziehungsweise dem Amtsrichter, weiter. Je nach Fallkonstellation und zuständigen Amtsgericht kann durch einen spezialisierten Strafverteidiger eine Erfolgsquote von deutlich über 50 % erzielt werden.

Auch im Falle einer Verurteilung ist es nicht zu spät

Oft kontaktieren mich Mandanten, welche bereits zu einem Fahrverbot verurteilt wurden. Häufig fand eine anwaltliche Vertretung vor dem Amtsgericht nicht statt. Auch hier ist eine anwaltliche Vertretung sinnvoll. Jedoch sollte eine Kontaktaufnahme auf Grund laufender Rechtsmittelfrist zeitnah an die Verhandlung erfolgen. Nach dem Fristablauf von einer Woche, bezogen auf den Verhandlungstermin, ist für gewöhnlich leider wenig zu retten.

Zögern Sie daher in Fahrverbotsfällen nicht unsere Kanzlei auch kurzfristig zu kontaktieren.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Mario Kroschewski

Beiträge zum Thema