Die Stadt Düsseldorf hat Rotlicht-Blitzer abgestellt

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Schon am 11.01.2018 hat die Stadt Düsseldorf Anlagen zur Verkehrsüberwachung, sogenannte Rotlicht-Blitzer abgestellt. Wie der Presse zu entnehmen war, sind die Induktionsanlagen in der Straße fehlerhaft montiert. Betroffen sind Anlagen, die zwischen 1997 und 2008 installiert worden sind. Bei dieser Installation soll, so die Rheinische Post, ein Fehler gemacht worden sein, der erst am 10. Januar auffiel. 

Dabei soll es zwei unterschiedliche Bauanleitungen für den Mindestabstand der Induktionsschleifen im Straßenbelag geben. Hier sind zwar jeweils 1,20 m als Mindestabstand vorgesehen, einmal handelt es sich aber um eine Muss- und einmal um eine Soll-Regelung. Nach Angabe des Eichamts ist aber nur die Muss-Regelung gültig. Betroffen sind acht der im Stadtgebiet von Düsseldorf installierten Anlagen zur Überwachung von Rotlichtverstößen. Nicht betroffen sind neuere Anlagen an der Grashofstr. und der Münchener Str.

Auch andere Städte melden zwischenzeitlich Probleme. Bundesweit sollen mehr als 80 Anlagen betroffen sein.

Betroffene haben die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Die Frist hierfür beträgt 14 Tage und beginnt mit der Zustellung des Bescheides. Der Einspruch ist auch noch dann zulässig, wenn das Bußgeld bereits bezahlt wurde.

Nicht immer werden grundlegende Fehler von der Behörde bemerkt. Auch im vorliegenden Fall hat es mehrere Jahre gedauert. Erst recht kann nicht davon ausgegangen werden, dass individuelle Messfehler bemerkt werden. Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen sollten daher von den betroffenen Autofahrern nicht kritiklos hingenommen werden. Es empfiehlt sich bereits, im frühen Stadium des Verfahrens, also nach Erhalt eines Anhörungsbogens einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der dann – gegebenenfalls gemeinsam mit einem Sachverständigen – alle Verteidigungsmöglichkeiten prüft.


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