Die steuerliche Behandlung der Einkünfte aus einer Zebra-Gesellschaft.

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1. Was versteht man steuerrechtlich unter einer Zebra-Gesellschaft?

Eine Zebra-Gesellschaft ist eine vermögensverwaltende nicht gewerblich geprägte Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter seinen Anteil im Betriebsvermögen hält. Der Gesellschafter mit dem Anteil im Betriebsvermögen hat Gewinneinkünfte, der Gesellschafter mit dem Anteil im Privatvermögen hat Überschusseinkünfte.


2. Wie werden die steuerlichen Einkünfte der Zebra-Gesellschaft ermittelt?

Nach Auffassung der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung sind die Einkünfte aller Beteiligten auf der Ebene der Gesellschaft bei einer vermögensverwaltenden Gesellschaft als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu ermitteln (BMF vom 29.4.1994, Rn. 3 Steuererlasse 800 § 180/6). Die Grundlagenbescheidung erfolgt als einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) bzw. aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG).

Dies gilt auch dann, wenn sämtliche Beteiligungen im Betriebsvermögen gehalten werden.

Ausnahme:

Die vermögensverwaltende Personengesellschaft ermittelt von sich aus betriebliche Einkünfte und erklärt diese durch BV-Vergleich.

Erst im Folgebescheid ist sodann der Gewinnanteil des betrieblich beteiligten Gesellschafters nach den Grundsätzen der Gewinnermittlung zu berechnen und anzusetzen. Auf dieser Ebene erfolgt eine entsprechende Umqualifizierung der Einkunftsart (Folgebescheid).



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Foto(s): Dr. Holger Traub

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