Zweigniederlassung der Gesellschaft

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Wie sich die Wirtschaftsgesellschaft entwickelt und verschiedenen Bedürfnissen des Marktes begegnet, ist eine der häufigsten Änderungen infolge des erhöhten Umfangs der Geschäftstätigkeit die Gründung einer Zweigniederlassung. Ohne Rücksicht auf die Form, kann jede Gesellschaft ihre Zweigniederlassung beziehungsweise Niederlassungen gemäß Vorschriften der Republik Serbien gründen.

Die Zweigniederlassung  der Wirtschaftsgesellschaft  ist gemäß Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften (ZPD) ein getrennter Organisationsteil der Wirtschaftsgesellschaft  auf dem Territorium der Republik Serbien, über welche die Gesellschaf die Tätigkeit ausübt und die im Namen und für die Rechnung der Wirtschaftsgesellschaft, von der sie gegründet wurde, austritt.

Eigenschaften der Zweigniederlassung

Die Zweigniederlassung  hat keine Eigenschaft der Rechtsperson, was bedeutet, dass die Wirtschaftsgesellschaft, die sie gegründet hat, für die Pflichten Dritten gegenüber, die in der Geschäftstätigkeit ihrer Zweigniederlassung  entstehen, haftet. Die Haftung der Wirtschaftsgesellschaft ist unbeschränkt, beziehungsweise sie wird mit dem gesamten Vermögen haften. Ferner, im Unterschied zu der Wirtschaftsgesellschaft, dessen Teil sie ist, hat die Zweigniederlassung keine eigenen Organe, kann aber einen Leiter haben. Es ist wichtig zu erwähnen, dass der Leiter der Zweigniederlassung keinen Status des Geschäftsführers hat, beziehungsweise er ist nicht Teil der Verwaltung der Wirtschaftsgesellschaft selbst.

Aber obwohl sie keine rechtliche Subjektivität ha, hat die Zweigniederlassung eine Steuersubjektivität, beziehungsweise sie ist Steuerpflichtiger.

Überwiegende Tätigkeit der Zweigniederlassung

Eine äußerst wichtige Information ist, dass die überwiegende Tätigkeit sich von der überwiegenden Tätigkeit der Gesellschaft unterscheiden kann. So zum Beispiel, wenn sich die Wirtschaftsgesellschaft als überwiegende Tätigkeit mit der Produktion der Lebensmittel befasst, kann die Zweigniederlassung  wie die Wirtschaftsgesellschaft eine überwiegende Tätigkeit haben, kann sich aber, zum Beispiel, mit der Textilproduktion befassen. In diesem Sinne entscheidet sich eine große Anzahl von Wirtschaftsgesellschaften, im Falle der Erweiterung der Geschäftstätigkeit, für eine andere Tätigkeit.

Wie wird eine Zweigniederlassung gegründet?

Die Zweigniederlassung wird durch den Akt der Wirtschaftsgesellschaft, beziehungsweise nach dem Beschluss der Wirtschaftsgesellschaft über die Gründung der Zweigniederlassung gegründet. Die Gründung der Zweigniederlassung, alle Änderungen der Daten über die Zweigniederlassung, sowie die Auflösung beziehungsweise Löschung der Zweigniederlassung, werden gemäß Gesetz über das Verfahren der Registrierung in der Agentur für Wirtschaftsregister registriert.

Die Wirtschaftsgesellschaft, die Gründer der Zweigniederlassung ist, ist in Hinsicht auf die Anzahl der Zweigniederlassung, die sie in unserem Land gründen möchte, nicht beschränkt. Mit anderen Worten, sie kann eine oder mehrere Zweigniederlassungen gründen.

Wie erkennt man eine Zweigniederlassung?

Wie die Unterscheidung zwischen Wirtschaftsgesellschaften auf Grund ihren Geschäftsnamen erfolgt, um festzustellen, ob es sich um eine Zweigniederlassung handelt, ist es nötig, dass wir ihren Geschäftsnamen beachten. Der Geschäftsname der Zweigniederlassung ist nämlich identisch wie der Geschäftsname der Gesellschaft des Gründers, mit der Anmerkung, dass es sich um eine Zweigniederlassung und Kennzeichnung der Adresse der Zweigniederlassung handelt. Die Zweigniederlassung kann auch einen eigenen Namen haben, zusammen mit dem Geschäftsnamen der Gesellschaft des Gründers.

Außerdem unterscheiden sich die Zweigniederlassungen auf Grund der Identifikationsnummer und Steueridentifikationsnummer, die für jede Zweigniederlassung einzigartig sind.

Zweigniederlassung der ausländischen Wirtschaftsgesellschaft 

Die Zweigniederlassung der ausländischen Wirtschaftsgesellschaft hat das Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften (ZPD) als ausgesonderten Organisationsteil der ausländischen Wirtschaftsgesellschaft definiert, über die diese Gesellschaft die Tätigkeit in der Republik Serbien gemäß Gesetz ausübt.

Was ist eine Vertretung der ausländischen Wirtschaftsgesellschaft?

Die Vertretung einer ausländischen Wirtschaftsgesellschaft ist sein getrennter Organisationsteil, der vorige und vorbereitende Handlungen zum Zweck des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts dieser Gesellschaft vornehmen kann.                                                  

Wie die Zweigniederlassung, hat auch die Vertretung keine Eigenschaft der Rechtsperson und für die in ihrer Geschäftstätigkeit entstandenen Pflichten, haftet Dritten gegenüber, die ausländische  Wirtschaftsgesellschaft, die die Vertretung gegründet hat.

Die Vertretung wird auch auf Grund des Beschlusses des zuständigen Organs der Gesellschaft des Gründers gegründet. Nach Annahme des Beschlusses über die Gründung, ist es nötig die Vertretung bei der Agentur für Wirtschaftsregister registrieren zu lassen, durch Einreichung der Registrierungsanmeldung bei der Agentur, wonach die Agentur den Beschluss über die Registrierung der Vertretung fasst und diese im Register der Wirtschaftsgesellschaft registriert.

Was ist der Unterschied zwischen der Zweigniederlassung und der Vertretung?                                                                                                                     

Der Grundunterscheid wiederspiegelt sich darin, dass die Zweigniederlassung eine bestimmte Tätigkeit ausübt, die sich von der überwiegenden Tätigkeit der Wirtschaftsgesellschaft, die diese Zweigniederlassung gegründet hat, während die Vertretung nur Rechtsgeschäfte in Verbindung mit seiner laufenden Geschäftstätigkeit ist, beziehungsweise vorige und vorbereitende Handlungen, die zum Zweck des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts der Gesellschaft, die diese gegründet hat, vorgenommen werden. Also, im Unterschied zu der Zweigniederlassung, kann die Vertretung die Tätigkeit, die anders ist als die Tätigkeit der Wirtschaftsgesellschaft-des Gründers, nicht ausüben, außerdem ist auch der Kreis der Handlungen, die sie vornehmen kann, beschränkt.


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Foto(s): M.Law


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