Die Verfassungsbeschwerde gegen Urteile von Verwaltungsgerichten

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Auch im Verwaltungsrecht können gegen gerichtliche Entscheidungen Verfassungsbeschwerden eingelegt werden. Allerdings gibt es einige Besonderheiten, auf die ich in diesem Artikel eingehen will.

Das Verwaltungsrecht ist der Rechtsbereich, in dem sich der Bürger und der Staat gegenüber stehen. Der Staat kann dabei jede staatliche Ebene sein, sei es nun der Bund, das Bundesland, der Landkreis, die Gemeinde oder eine teilselbständige staatliche Einrichtung wie eine Schule, eine Universität, die Handwerkskammer oder auch eine Rundfunkanstalt.


Behörden und Gerichte müssen Grundrechte einhalten

Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten werden zunächst vor der jeweiligen Behörde selbst ausgetragen. Diese erlässt in einem behördlichen Vorverfahren einen Bescheid oder lehnt einen solchen Bescheid (bspw. eine Genehmigung) ab. Hiergegen kann dann unter Umständen Widerspruch eingelegt werden, in dessen Rahmen die gleich oder eine übergeordnete Behörde die Entscheidung nachprüft. Zu beachten ist dabei, dass Widerspruchsverfahren in vielen Ländern mittlerweile nicht mehr vorgesehen sind.

Das Besondere ist, dass all diese handelnden Behörden eben Teil des Staates sind. Damit sind diese Behörden von Anfang an die Grundrechte gebunden und müssen in ihrem Verwaltungshandeln die Grundrechte beachten. Das ist ein großer Unterschied zum Zivilrecht, wo bspw. gegenüber dem Vermieter, einem Arbeitnehmer, einem Käufer usw. keine Grundrechte gelten.


Materielle und prozessuale Grundrechte bedeutsam

Die Verwaltungsgerichte, die die behördliche Entscheidung dann im Falle einer Klage überprüfen, müssen dann wie alle anderen Gerichte auch die Grundrechte der beteiligten Parteien beachten. Dies gilt zum einen in materieller Hinsicht, dass also der behördliche Bescheid mit dem Grundgesetz vereinbar sein muss. Aber auch prozessual sind Grundrechtsverstöße möglich. Die sogenannten Justizgrundrechte verbürgen das Recht der Beteiligten auf ein faires Verfahren.

Diese Durchdringung des Verfahrens durch die Grundrechte eröffnet viele Angriffspunkte für eine Verfassungsbeschwerde. Auch im Rahmen von Ermessensentscheidungen der Behörde, wenn diese also in einer bestimmten Weise handeln darf, aber nicht muss, spielen die Grundrechte eine Rolle. Denn die Behörde darf ihre Abwägung nur im Rahmen der Grundrechte treffen.


Genaue Prüfung notwendig

Dabei spielen beispielsweise folgende Grundrechte eine Rolle

Gleichzeitig ist eine verwaltungsrechtliche Ermessensentscheidung, die die Grundrechte beachtet, aber nicht mehr nach Kriterien wie richtig oder falsch, übertrieben oder entgegenkommend, sinnvoll oder kontraproduktiv zu bewerten.

Insgesamt ist die verfassungsrechtliche Einordnung von Verwaltungsverfahren als sehr komplex einzustufen. Rechtsanwalt Thomas Hummel kann Ihren Fall gerne prüfen und eine Einschätzung darüber abgeben, ob eine Verfassungsbeschwerde erfolgversprechend sein könnte.


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