Die Zusicherung durch eine Behörde/Amt

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Die Zusicherung spielt im Verwaltungsrecht eine zentrale Rolle, wenn es um Vertrauensschutz des Bürgers in die öffentliche Verwaltung geht. Grundsätzlich gilt, auf eine Zusicherung muss man sich verlassen können. Was zugesichert wird, das gilt auch. Die Frage ist allerdings oftmals was eine Zusicherung ist, wer sie erlässt und wann sie wirksam ist.

Grundlage für eine Zusicherung ist das Verwaltungsverfahrensgesetz. Anhand der Vorschrift des Bundes soll die Zusicherung kurz skizziert werden. Sie wird in § 38 definiert (auszugsweise):

"Eine von der zuständigen Behörde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (Zusicherung), bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Ist vor dem Erlass des zugesicherten Verwaltungsaktes die Anhörung Beteiligter oder die Mitwirkung einer anderen Behörde oder eines Ausschusses auf Grund einer Rechtsvorschrift erforderlich, so darf die Zusicherung erst nach Anhörung der Beteiligten oder nach Mitwirkung dieser Behörde oder des Ausschusses gegeben werden."


Die förmliche Zusicherung ist von einer Zusage zu unterscheiden. Eine solche liegt vor, wenn die obigen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Entscheidend ist, dass eine Zusicherung einen sogenannten Verwaltungsakt darstellt und sich danach bemisst, welche Klage zu erheben ist.


Unverbindliche Auskünfte liegen beispielsweise bei mündlichen oder telefonischen Auskünften einer Behörde vor.


Wichtig bei einer Zusicherung ist die Schriftform. Diese meint auch förmlich ein unterschriebenes Schriftstück nicht etwa eine E-Mail. Anderseits ist für die Wirksamkeit auch wichtig, dass die Zusicherung von der zuständigen Stelle erlassen wird, d. h. auch von der für die Bearbeitung zuständigen Person oder Gremium (Bürgermeister, Gemeinderat etc.).


Darüber hinaus ist es auch möglich, eine einmal ergangene Zusicherung zu widerrufen oder zurückzunehmen, auch dies muss beachtet werden.


Letztlich ist das Feld Zusicherung ein recht komplexes, jedenfalls lässt sich sagen, dass nicht alle Auskünfte, die von einer Behörde kommen "verbindlich" sind, einklagbar sind solche die eine förmliche Zusicherung darstellen, dies bedarf einer eingehenden und verbindlichen Prüfung. Ist eine Zusicherung erteilt worden ist eine darauffolgende andere Entscheidung nicht mehr möglich und ruft ggf. Amtshaftungsansprüche hervor.


Dieser Artikel stellt eine allgemeine Information dar, Fragen zu konkreten Fällen stellen eine kostenpflichtige Erstberatung dar.

Foto(s): Janus Galka

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