Dieselskandal: OLG Düsseldorf verurteilt Porsche zu Schadensersatz

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat festgestellt, dass Porsche gegenüber einem Käufer eines mit einer sogenannten Abschalteinrichtung ausgestatteten Porsches schadensersatzpflichtig ist. Außerdem ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten (Az.: 13 U 81/19).

Der Sachverhalt

Der Kläger kaufte Anfang 2016 einen Porsche Cayenne Diesel, der, wie sich später herausstellte, auch mit einer sogenannten Abschalteinrichtung ausgestattet war. Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt im Jahr 2018 unter anderem auch den Porsche des Klägers zurückrief, erklärte dieser daraufhin den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte von Porsche Rückabwicklung. Dem kam Porsche nicht nach, wogegen der Kläger gerichtlich vorging.

Das Urteil

Das OLG Düsseldorf gab dem Kläger, wie schon das Gericht der ersten Instanz, Recht. Porsche sei zur Rückabwicklung des Kaufvertrages verpflichtet. Denn das Fahrzeug sei ohne Frage mangelhaft, das belege schon der Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes. Auch müsse der Käufer sich nicht auf ein sogenanntes Software-Update seines Autos einlassen. Schließlich müsse auch berücksichtigt werden, dass ein Update wiederum durch Porsche durchgeführt werden müsse, das Vertrauen des Klägers zu Porsche sei jedoch so zerstört, dass dies dem Kläger nicht zugemutet werden könne.

Zusätzlich wertete das OLG die Abschalteinrichtung als vorsätzlich sittenwidrige Schädigung des Klägers durch Porsche. Entsteht dem Käufer durch die Abschalteinrichtung ein Schaden, ist Porsche zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet, entschied das Gericht.

Einschätzung & Empfehlung

Urteile dieser Art sind nicht die ersten im Dieselskandal. Bereits einige Gerichte haben verschiedene Automobilhersteller zu Rückabwicklung und Schadensersatz verurteilt. Allerdings hat ein Urteil eines Oberlandesgerichtes noch einmal eine andere Wirkung als das eines vorinstanzlichen Gerichts. Viele Gerichte werden sich an der Entscheidung des OLG Düsseldorf orientieren.

Zudem wurde der Motor des Porsches nicht nur in Porsche-Modellen, sondern auch in einigen Audis verbaut. Käufer dieser Modelle haben daher sehr gute Chancen auf Schadensersatz und Rückabwicklung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Torsten Thiel LL.M.

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten