Douglas Filialschließungen!

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Douglas hat angekündigt zahlreiche seiner Filialen zu schließen und den Mitarbeitern der Filialen zu kündigen! Das ist gerade in der jetzigen Zeit für die Mitarbeiter, die in den letzten Monaten schon aufgrund von Kurzarbeit Gehaltseinbußen verzeichnen mussten sehr hart. 

Aber darf Douglas das überhaupt?

Grundsätzlich darf Douglas betriebsbedingte Kündigungen aussprechen. Allerdings muss gerade im Zusammenhang mit betriebsbedingten Kündigungen zunächst eine Sozialauswahl getroffen werden. Das heißt, Douglas muss abwägen: wer ist wie lange schon hier beschäftigt? Wer hat Kinder? Ist vielleicht allein erziehend? Wer hat eine Behinderung? 

Unter all diesen Parametern und auch noch weiteren muss Douglas eine Abwägung treffen, welche Mitarbeiter aufgrund Ihrer Sozialpunkte weiter beschäftigt werden müssen und welchen gekündigt werden kann. 

Je nachdem, wie diese Sozialauswahl ausfällt, muss Douglas ein Angebot zur Weiterbeschäftigung unterbreiten. Zwar in einer anderen Filiale...aber es geht weiter!

Was wenn ich in der Sozialauswahl hinten stehe?

Auch wenn Sie nicht zu denen gehören, die in der Sozialauswahl vorne stehen und weiterbeschäftigt werden müssen kann Ihnen eine Abfindung zustehen. Diese muss man entweder direkt mit dem Arbeitgeber verhandeln oder- im Fall einer Kündigung - mitunter auch gerichtlich durchsetzen.

Drei-Wochen-Frist beachten

Wichtig ist, dass Ihnen ab dem Tag der Kündigung nur drei Wochen bleiben, um Ihre Ansprüche mittels einer Kündigungsschutzklage durchzusetzen. Diese Frist ist vom Gesetz vorgeschrieben und gilt auch dann, wenn die Kündigung eigentlich nicht rechtmäßig ist!

Gerne berate ich Sie hinsichtlich Ihrer Kündigung! In diesen schweren Zeiten ist eine Erstberatung natürlich auch kostenlos. Rufen Sie mich an,  wenn Sie Ihre Kündigung erreicht und wir vereinbaren zeitnah einen Termin.

Foto(s): https://www.tagesschau.de/wirtschaft/douglas-105.html

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