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Diskriminierung - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Es gibt verschiedene Gründe, warum Menschen diskriminiert werden und es gibt verschiedene Arten, wie eine Benachteiligung aussehen kann. Die Bandbreite an Möglichkeiten, jemanden zu herabzuwürdigen reicht von Ausgrenzung, Einschüchterung und Belästigung über regelmäßige abwertende Kommentare und Beleidigungen bis hin zu gewaltvollen Handlungen und Tätlichkeiten.

Dass eine Ungleichbehandlung nicht erlaubt ist, ergibt sich bereits aus Art. 3 des Grundgesetzes, wonach alle Menschen gleich zu behandeln sind und nur unter engen Voraussetzungen eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein soll.

 

Was ist Diskriminierung?

Im Grundsatz ist unter Diskriminierung die Kategorisierung zu verstehen, auf Grund derer jemand die andere Behandlung einer Person oder einer Personengruppe rechtfertigen möchte.

Eine Diskriminierung bzw. Benachteiligung ist gegeben, wenn jemand aufgrund verschiedener Merkmale anders – und in der Regel schlechter – behandelt wird. Die verschiedenen Gründe sind im AGG festgehalten.

Gründe der Benachteiligung können sein die Herkunft, das Geschlecht, die Religion oder Weltanschauung, eine Krankheit oder Behinderung, das Alter oder die sexuelle Orientierung.

Ist für diese Benachteiligung keine Begründung gegeben, handelt es sich um eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung.

 

Wie findet Diskriminierung statt?

Zu unterscheiden sind unmittelbare durch beispielsweise weniger begünstigende Handlungen dem Betroffenen gegenüber und mittelbare Benachteiligung durch nicht offensichtlich nachteilige Bestimmungen. Außerdem sind Belästigungen durch Kollegen und Anweisungen durch den Arbeitgeber diskriminierend, wenn sie sich unberechtigterweise negativ auf den betroffenen Arbeitnehmer auswirken.

Wo findet sie statt?

Diskriminierung kann verschiedene Bereiche des Lebens betreffen. Ein großer Bereich, der von Diskriminierung geprägt ist, ist die Arbeitswelt.

Nicht nur am Arbeitsplatz durch Kollegen oder sogar den Chef kann Diskriminierung stattfinden, sondern auch und oft im Vorfeld zur Arbeitsaufnahme, namentlich im Bewerbungsverfahren, kann es zu Benachteiligungen kommen. Bereits entscheidend für die Rechtmäßigkeit eines Bewerbungsverfahrens ist die Formulierung der Stellenausschreibung.

Geschützt sind neben dem Zugang zur Berufsberatung und Berufsbildung sowie der Teilnahme an beruflichen Weiterbildungen auch der Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die jedermann benutzen darf, sowie der Zugang zu Wohnraum.

Wie kommt Diskriminierung zustande?

Diskriminierung kann unterschiedliche Gründe haben. So kann ein vermeintlicher Witz bereits eine diskriminierende Äußerung darstellen, ohne dass der Kollege oder Chef es überhaupt merkt. Doch auch die bewusste und vorsätzliche Diskriminierung sind in der Berufswelt und am Arbeitsplatz keine Seltenheit.

Häufig nicht wahrgenommen wird die Tatsache, dass auch positiver Rassismus beispielsweise diskriminierende Wirkung entfaltet. So kann ein vermeintliches Kompliment wie „Sie sprechen aber gut Deutsch!“ ebenfalls eine Diskriminierung darstellen.

Auch die Tatsache, dass eine Person mit Migrationshintergrund nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wird, eine Person ohne Migrationshintergrund jedoch schon, bei gleicher Qualifikation, kann ebenfalls eine Benachteiligung darstellen.

Folgen der Diskriminierung

Ganz gleich, ob diese sich auf Religion, Behinderung, die ethnische Herkunft oder das Geschlecht bezieht, ist diese in der Regel immer mit Ausgrenzung einer Minderheit verbunden.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll vor diesen Ungleichbehandlungen schützen, in dem es ein allgemeines Diskriminierungsverbot festsetzt.

Unter bestimmten Umständen jedoch kann eine Benachteiligung gerechtfertigt sein. Wenn beispielsweise für den Job bestimmte Sprachkenntnisse vonnöten sind, kann ein Bewerber mit geringeren Sprachkenntnissen von der Stelle ausgeschlossen werden, aufgrund seiner Herkunft. Auch gerechtfertigt ist die Ablehnung eines 20-Jährigen für die schauspielerische Tätigkeit für die Rolle eines Rentners.

Was kann man als dagegen tun?

Zunächst sollte man als Betroffener das Gespräch mit dem Kollegen oder dem Chef suchen. Oftmals können solche Gespräche dazu dienen, Missverständnisse auszuräumen. Um hierfür und für weitere Schritte vorbereitet zu sein, sollte der Betroffene Beweise sammeln und Äußerungen dokumentieren. Im Klagefall ist der Betroffene beweisbelastet!

Kommen Sie so nicht weiter, kann der Betroffene sich an den Betriebsrat wenden und eine Klärung durch oder mit diesem gemeinsam vorantreiben.

Das AGG bietet den Betroffenen Möglichkeiten, gegen Benachteiligung vorzugehen. Unter anderem kann der Betroffene bei Diskriminierung durch Mitarbeiter seinem Arbeitgeber davon berichten und auch Rechtsansprüche gegen diesen und Private geltend machen.

Foto(s): ©Pexels.com/KeiraBurton

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